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Denkmalpflege

Foto des Denkmals für die ermordeten Juden Europas

Denkmalpflege ist Pflichtaufgabe der Stadt Geldern.

 

In der Folge des 1980 in Kraft getretenen Denkmalschutzgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen hat die Stadt Geldern in ihrem Stadtgebiet rund 230 Denkmäler rechtskräftig in die Denkmalliste eingetragen. Aufgeschlüsselt nach den Ortsteilen stehen heute in

 

 

 

 

  • Geldern 96,
  • in Hartefeld 4,
  • in Kapellen 47,
  • in Lüllingen 3,
  • in Pont 12,
  • in Veert 21,
  • in Vernum 15 und in
  • Walbeck 27

Denkmäler unter Denkmalschutz.

 

Die vielfältigen Informationen zum Thema 'Denkmalschutz und Denkmalpflege' haben wir für Sie in den nachstehenden Unterabschnitten sortiert.


Aufgeschlüsselt nach Denkmälergruppen stehen unter Schutz:

  • 13 Kirchen und Kapellen
  • 17 Heiligenhäuschen, Kapellchen und Wegkreuze
  • 6 Windmühlen
  • 1 Wassermühle
  • 32 Bauernhöfe
  • 10 Herrenhäuser
  • 4 Villen
  • 3 Schulen oder Teile davon
  • 1 Bahnhof
  • 140 Wohn- und Geschäftshäuser.

Außerdem ist der gesamte Stadtkern Gelderns in den Grenzen der bis 1764 bestehenden Befestigungsanlagen als Bodendenkmal in die Denkmalliste eingetragen.

 

Steht ein Gebäude unter Denkmalschutz, heißt das nicht, dass nichts mehr verändert werden darf. Auch die Denkmalpflege ist daran interessiert, dass Denkmäler sinnvoll genutzt werden. Eine "sinnvolle" Nutzung setzt aber den behutsamen Umgang mit einem Baudenkmal voraus. Wie eine behutsame Umnutzung eines Denkmals möglich ist, ist bei der Unteren Denkmalbehörde der Stadt Geldern zu erfahren.

 

Um unnötige Planungskosten zu vermeiden, empfiehlt es sich, vor jedem geplanten Umbau oder vor jeder Umnutzung eines Denkmals bei der Unteren Denkmalbehörde zu erfragen, was aus denkmalpflegerischer Sicht genehmigt werden kann. Nicht jedes Nutzungskonzept lässt sich in jedem Denkmal verwirklichen. Die Denkmalpflege ist aber bemüht, eine neue Nutzung nach modernen Gesichtspunkten zuzulassen, solange das innere und äußere Erscheinungsbild eines Denkmals nicht nachhaltig beeinträchtigt wird.

 

Jede Veränderung an einem Denkmal ist erlaubnispflichtig und nur in Absprache mit der Unteren Denkmalbehörde möglich. Neue Fenster beispielsweise müssen dem historischen Stil des Gebäudes entsprechen.

 

Gleiches gilt für die Dachdeckung, einen Fassadenanstrich oder auch für jeglichen Innenausbau. Die Untere Denkmalbehörde berät den Hausherrn, was bei seinem Denkmal möglich ist, damit die Originalität der Substanz seines Denkmals erhalten bleibt.

Der Ausbau eines Denkmals nach denkmalpflegerischen Gesichtspunkten mag im Einzelfall mit höheren Kosten verbunden sein, doch die Vorteile, die der Denkmalbesitzer dadurch erfährt, sind nicht von der Hand zu weisen:

  • höhere Wohnqualität und gesteigertes Ambiente
  • erhöhte steuerliche Abschreibung
  • Zuschüsse der öffentlichen Hand

Denkmäler stehen im Blickpunkt der Öffentlichkeit, denn ihnen kommt eine besondere identitätsstiftende Wirkung in unserem Stadtbild zu. Besitzer von Baudenkmälern dürfen stolz sein, einen wesentlichen Beitrag zur Attraktivität der Stadt Geldern zu leisten.

 

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