Teil 1 - Fahrkarten
Was ist zu tun, wenn die „Schülerkarte" oder / uns „Monatswertmarken" verloren wurde?
- Der Ersatz verlorener Schülerkarten oder Wertmarken eines Monats (beides zusammen kann nicht ersetzt werden) erfolgt unmittelbar durch den Verkehrsbetrieb.
- Die Ausgabe der Ersatz-Schülerkarte oder der Ersatzwertmarke(n) erfolgt nach ca. 3 Arbeitstagen gegen Zahlung einer Verwaltungsgebühr in Höhe von zurzeit 3,50 € im Bürgerbüro an der Infotheke.
- Das Bürgerbüro ist montags - donnerstags von 8.00 bis 17.00 Uhr, freitags von 8.00 bis 13.00 Uhr und samstags von 10.00 bis 12.00 Uhr geöffnet.
- Die Zusendung per Post ist leider nicht möglich!!!
- Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Frau Pütz, Telefon 02831 398-121 oder E-Mail andrea.puetz@geldern.de
- Als Verlustmeldung ist ein spezieller Vordruck (erhältlich im Schulsekretariat, beim Bürgerbüro oder beim Verkehrsbetrieb) auszufüllen und per Post oder Fax an den Verkehrsbetrieb zu senden.
- Der Vordruck kann auch online im Internet unter www.geldern.de (Bürgerservice/Formulare & Downloads/Mobilität und Verkehr) ausgefüllt oder heruntergeladen und an die Adresse verkehrsbetrieb@geldern.de gemailt werden.
In welchem räumlichen und zeitlichen Geltungsbereich können die Schülerfahrkarten genutzt werden?
- Die Schülerkarten der Verkehrsgemeinschaft Niederrhein (VGN) gelten in den Bussen und auch in den Bahnen, zum Beispiel „NiersExpress"
- nur für den Weg von der Wohnung (nächstgelegene Einstiegshaltestelle) bis zur Schule (nächstgele-gene Ausstiegshaltestelle) und wieder zurück
- nur für schulbedingt notwendige Fahrten und zwar montags bis freitags bis spätestens 19.00 Uhr und samstags bis spätestens 15.00 Uhr
Kann man auch außerhalb dieser Zeiten die Schülerfahrkarten für schulische Zwecke nutzen?
- Ja - auch für Fahrten zu Schulveranstaltungen außerhalb dieser Zeiten (zum Beispiel Projekte, Schülerbe-triebspraktika, Schulkonzerte oder -theateraufführungen) können selbstverständliche mit dem Schülerfahrausweis und einem entsprechenden Nachweis der Schule über die Veranstaltung durchgeführt werden. Bitte lassen Sie sich durch das Sekretariat der Schule eine entsprechende Bescheinigung aus-stellen
- In Zweifelsfällen fragen Sie bitte bei uns (Kundentelefon 02831 398-777) nach.
Können die „Schülerkarten" auch in der Freizeit genutzt werden und falls ja, wann und wo?
- Ja - aber nur dann, wenn zusätzlich zu der Schülerfahrkarte eine spezielle „Freizeitwertmarke" (Preis ab 1.8.2010: 6,50 Euro) gekauft wird.
- Mit dieser zusätzlichen Marke kann man dann nach der Schule im Geltungsbereich der Schüler-karte mit dem Bus und / oder der Bahn fahren
- Der Geltungsbereich ist Schülerkarte ist abhängig von dem auf der Schülerkarte aufgedruckten Tarifgebiet.
- Eine Besonderheit gilt bei Preisstufe 2: hier gilt das angegebene sogenannte „Zentraltarifgebiet", das abhängig vom jeweiligen Wohnort ist:
| Wohnort | Nr. Zentral- tarifgebiet | gültig in den Tarifgebieten: |
| Alpen | 07 | Kerken/Wachtendonk / Kamp-Lintfort / Geldern / Neukirchen-Vluyn / Alpen |
| Issum / Rheurdt | 04 | Kerken/Wachtendonk / Kamp-Lintfort / Geldern / Neukirchen-Vluyn / Alpen |
| Kamp-Lintfort | 07 | Kerken/Wachtendonk / Kamp-Lintfort / Geldern / Neukirchen-Vluyn / Alpen |
| Kerken / Wachtendonk | 04 | Kerken/Wachtendonk / Issum/Rheurdt / Straelen / Sonsbeck / Kevelaer |
| Kevelaer | 24 | Geldern / Alpen / Xanten / Kevelaer / Uedem |
| Neukirchen-Vluyn | 07 | Kerken/Wachtendonk / Kamp-Lintfort / Geldern / Neukirchen-Vluyn / Alpen |
| Sonsbeck | 24 | Geldern / Alpen / Xanten / Kevelaer / Uedem |
| Straelen | 04 | Kerken/Wachtendonk / Issum/Rheurdt / Straelen / Sonsbeck / Kevelaer |
| Uedem | 24 | Geldern / Alpen / Xanten / Kevelaer / Uedem |
| Weeze | 25 | Geldern / Sonsbeck / Uedem / Weeze |
| Xanten | 24 | Geldern / Alpen / Xanten / Kevelaer / Uedem |
- In der Freizeit können die Schülerkarten mit Freizeitwertmarke montags bis freitags bis 19 Uhr nur im Gültigkeitsbereich der Schülerkarte genutzt werden.
- An diesen Tagen ab 19 Uhr, sowie am Wochenende, an Feiertagen und in den kleinen Ferien (Herbst-, Winter- und Osterferien) gilt die Schülerkarte zusammen mit der Freizeitwertmarke so-gar im gesamten Gebiet der Verkehrsgemeinschaft Niederrhein (VGN), dass sind die Kreise Kleve und Wesel. Dabei ist auch eine Fahrradmitnahme möglich. Bitte beachten Sie jedoch insbesondere bei den Bussen die jeweiligen Mitnahmezeiten und -regelungen der Busbetriebe.
- Die „Freizeitwertmarken" können bei allen Fahrkartenverkaufsstellen in der VGN erworben wer-den, übrigens auch gleich für mehrere Monate!
Was ist, wenn man seine Schülerkarte oder die Monatswertmarke vergessen hat?
- Bitte sofort beim Betreten des Busses dem Fahrpersonal melden. Du bist verpflichtet, einen Fahr-schein zu lösen, damit du einen Anspruch auf Beförderung hast. Also, besser ist es, du siehst noch einmal nach, bevor du dich auf den Weg zur Haltestelle machst.
- Übrigens: wer seine personengebundenen Fahrscheinunterlagen an andere Schüler weitergibt, oder fremde Fahrkarten nutzt, verstösst gegen die Beförderungsbedingungen. Das wird mit einem erhöhten Beförderungsentgelt in Höhe von 40 Euro geahndet.
Was ist, wenn du die Schule im laufenden Schuljahr wechselst?
- In diesem Fall musst du deine „Schülerkarte" mit den dazugehörigen Monatswertmarken an dei-nem letzten Schultag in der alten Schule abgeben. Benötigst du für den Schulweg zu der neuen Schule auch einen Fahrausweis, muss dieser in der der neuen Schule neu beantragt werden.
Was ist, wenn du im laufenden Schuljahr den Wohnort wechselst?
- Gib deine Schülerkarte mit den dazugehörigen Monatswertmarken zum Zeitpunkt des Umzuges in deiner Schule ab. Befindet sich der neue Wohnort weiterhin im Einzugsbereich deiner Schule und du erfüllst die Voraussetzungen nach der Schülerfahrkostenverordnung erhältst Du eine neue Schülerkarte, auf der die neue Fahrtstrecke eingetragen ist.
Wer hat nach der „Schülerfahrkostenverordnung" einen Anspruch auf eine „Schülerfahrkarte" durch den Schulträger?
- Das lässt sich leider nicht mit einigen kurzen Sätzen erklären, denn die Bestimmungen sind relativ umfangreich.
- Zunächst ist der Beginn „Schulweg" zu klären: das ist der kürzeste Weg (Fußweg) zwischen der Wohnung der Schülerin oder des Schülers und der nächstgelegenen Schule. Der Schulweg beginnt an der Haustür des Wohngebäudes und endet am nächstliegenden Eingang des Schulgrundstücks.
- Maßgeblich ist auch die Länge des Schulweges, der bei den einzelnen Schularten (z.B. Grund-schule / Hauptschule, Realschule, Gymnasium / Oberstufe Gymnasium bzw. Berufskolleg) die nachgenannten Entfernungen nicht unterschreiten darf.
- bei Grundschulen muss der Schulweg mehr als 2 km betragen, in der Hauptschulen / Realschulen / Gymnasien (Unterstufe) gelten mehr als 3,5 km und in der Oberstufe der Gymnasien und im Be-rufskolleg mehr als 5 km.
- Ausnahmeregelungen gelten beispielsweise, wenn die Schülerin oder der Schüler nicht nur vorü-bergehend aus gesundheitlichen Gründen oder wegen einer geistigen oder körperlichen Behinde-rung ein Verkehrsmittel benutzen muss.
- Für weitere Fragen steht beim Schulverwaltungsamt der Stadt Geldern Frau Jost-Albers unter der Telefonnummer 02831 398-809 zur Verfügung.
Wer ist Ansprechpartner bei weiteren Fragen oder Problemen bezüglich der Schülerbeförderung?
- für die StadtLinien Geldern: Tel. 02831 398-777
- für die Linien der NIAG: Tel. 02841 2050
- für die Linien des RVN: Tel. 0281 3007-490
An wen kann man sich wenden, wenn man etwas im Bus verloren oder liegen gelassen hat?
- Zuerst stellt sich die Frage, in welchem Bus das passiert ist.
- Wenn es sich um einen Bus der „StadtLinie Geldern" handelt, kann man sich telefonisch bei der Fa. „Auto Dix", Telefon 02831 5647 melden.
- Bei Bussen, die auf Linien der NIAG im Einsatz sind, wendet man sich an das „NIAG-Fundsachentelefon" unter der Rufnummer 02841 205-290.
- Auf den Linien 67 „Geldern - Wesel" (über Issum und Alpen) und 078 „Geldern - Kempen (über Winternam / Nieukerk / Eyll / Aldekerk und Rahm) fahren die Busse des Regionalverkehr Nieder-rhein (RVN). Auskünfte gibt es hier unter der Rufnummer 0281 3007-490.
Gibt es weitere Angebote für Schüler, in der Freizeit günstig mobil sein zu können, auch wenn man z.B. keine „Schülerkarte" durch den Schulträger bekommen hat ?
- Ja, denn es gibt jetzt auch das Angebot „FreizeitPlus"
- Damit sind Jugendliche, auch wenn sie keine Schülerjahreskarte haben, nachmittags mobil, um damit z.B. Freunde zu treffen, ins Kino zu gehen oder einfach zum Shoppen in die Stadt zu fahren
- Das „FreizeitPlus" berechtigt zu beliebig häufigen Fahrten zu folgenden Zeiten
- an Schultagen in NRW montags bis freitags ab 14.00 Uhr,
- an Ferientagen in NRW, sowie samstags- sonn- und feiertags ohne Zeitbeschränkung
- montags bis freitags in Schultagen in NRW ab 19.00 Uhr, an Samstagen, Sonn- und Feiertagen, sowie an Ferientagen in NRW gilt das „FreizeitPlus" im gesamten VGN-Gebiet
- Außerdem ist die Mitnahme eines Fahrrades erlaubt. - Die aktuellen Preise und weitere Informationen dazu findet man unter www.vgn-online.de
Gibt es für die Ferien spezielle „Ferientickets" und wo darf man damit fahren?
- Es gibt Ferientickets für das gesamte Land Nordrhein-Westfalen und zwar für die
- Osterferien
- Sommerferien
- Herbstferien und
- Winterferien - Für einen vergleichweise günstigen Preis sind alle Schüler (bis unter 21 Jahren) und Studenten (bis unter 27 Jahren) in Verbindung mit einem gültigen Schülerausweis oder Studentenausweis in ganz Nordrhein-Westfalen mobil. Es können alle öffentlichen Verkehrsmittel Nordrhein-Westfalens, also die Straßen- und U-Bahnen, alle Busse, sowie die zuschlagfreien Züge der Deut-schen Bahn (S-Bahn, RegionalBahn, Regionalexpress, jeweils 2. Klasse) und der privaten Bahn-unternehmen damit benutzt werden. Es berechtigt den Inhaber zu beliebig vielen Fahrten. Das Ticket ist in unserer Verkaufsstelle im Bürgerbüro im Rathaus, Issumer Tor 36 in Geldern oder bei den übrigen Verkaufsstellen der Verkehrsgemeinschaft Niederrhein und der DB erhältlich.
- Weitere Informationen dazu und die Tarife findet am unter www.nahverkehr.nrw.de
- Wer nur innerhalb der Verkehrsgemeinschaft Niederrhein (VGN) in den Ferien mobil sein möch-te, für den ist das „FreizeitPlus" genau die richtige Lösung. Das „FreizeitPlus" berechtigt in den Ferien ganztätig zu beliebig häufigen Fahrten im gesamten Gebiet der VGN. Außerdem ist die Mitnahme eines Fahrrades erlaubt.
- Weitere Informationen dazu unter www.vgn-online.de
- Beide Ticketarten sind bei den Verkaufsstellen der VGN erhältlich.
Zum Seitenanfang