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Stadt Geldern informiert Eigentümer über Änderungen durch Grundsteuer-Reform

Meldung vom: 31.03.2022

Finanzamt2018 hatte das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die Grundsteuer ab 2025 nicht mehr nach den bisherigen Einheitswerten erhoben werden darf. Anschließend hatten sich Bund und Länder auf das Grundsteuer-Reformgesetz geeinigt.

Zwar gelten die neuen Grundsteuerwerte in NRW erst ab 2025. Aber schon in diesem Jahr müssen für den gesamten Grundbesitz in Deutschland neue Bemessungsgrundlagen ermittelt werden.

Die Stadt Geldern gibt einen Überblick darüber, was Grundstückseigentümer zu beachten haben:

Feststellungserklärung

In den nächsten Monaten (voraussichtlich Ende März durch öffentliche Bekanntmachung) werden Eigentümer aufgefordert, dem Finanzamt die aktuellen Merkmale ihres Grundstücks mitzuteilen.

Für Wohngrundstücke sind hierzu im Wesentlichen folgende Angaben erforderlich: Lage des Grundstücks, Grundstücksfläche, Bodenrichtwert, Gebäudeart, Wohnfläche und das Baujahr des Gebäudes.

Diese Feststellungserklärung muss in der Zeit vom 1. Juli 2022 bis zum 31. Oktober 2022 elektronisch über die Steuer-Plattform „MeinELSTER“ (www.elster.de) beim Finanzamt eingereicht werden.

Benutzerkonto

Hierfür wird ein Benutzerkonto benötigt. Wer bereits ein Benutzerkonto bei Elster hat - zum Beispiel um darüber die Einkommensteuererklärung einzureichen -, kann dieses Benutzerkonto auch für die Feststellungserklärung mit den Grundstücks-Merkmalen nutzen. Wer noch kein Benutzerkonto bei Elster hat, kann dieses schon jetzt unter www.elster.de beantragen.

Grundsteuerwert

Nachdem die jeweiligen Grundstücks-Angaben an das Finanzamt übermittelt wurden, rechnet das Finanzamt anhand dieser Angaben den neuen Grundsteuerwert aus und stellt einen Grundsteuerwertbescheid aus.

Grundsteuermessbetrag

Außerdem berechnet das Finanzamt anhand einer gesetzlich festgeschriebenen Steuermesszahl den Grundsteuermessbetrag und stellt einen Grundsteuermessbescheid aus.

Sowohl der Grundsteuermess- als auch der Grundsteuerwertbescheid sind für den Bürger keine Zahlungsaufforderungen. Sie sind die Grundlage, damit die Kommune die Grundsteuer festsetzen kann. Die für die Berechnung der Grundsteuer erforderlichen Daten stellt das Finanzamt der Kommune elektronisch zur Verfügung. Die Bürger müssen gegenüber der Kommune nicht aktiv werden.

Neue GrundsteuerInnenstadt, Drohnenaufnahme Issumer Straße - Foto: Seybert (01/2022)

Sobald das Finanzamt den Grundsteuermessbetrag an die Kommune übermittelt hat, ermittelt die Stadtverwaltung abschließend die vom Eigentümer zu zahlende Grundsteuer.

Wie wird die Grundsteuer ermittelt?

Die Kommune multipliziert den Grundsteuermessbetrag mit dem Hebesatz, welcher von der Stadt festgelegt wird. Daraus ergibt sich die zu zahlende Grundsteuer. Anschließend wird der Grundsteuerbescheid von der Kommune an die Eigentümer verschickt.

Ab wann gilt die neue Grundsteuer-Regelung?

Bis 2025 gelten die bestehenden Regelungen. Ab dann müssen Eigentümer die neu berechnete Grundsteuer zahlen.

Info-Schreiben als Hilfe

Um Bürgern bei der Feststellungserklärung an das Finanzamt zu helfen, werden alle Eigentümer von Wohngrundstücken ein Info-Schreiben der Finanzverwaltung erhalten, aus dem sich wesentliche Daten ergeben, die für die Erklärung relevant sind.
Ein Infoschreiben der Finanzverwaltung finden Sie zusätzlich hier.

Auch Eigentümer von aktiven Betrieben der Land- und Forstwirtschaft werden von der Finanzverwaltung gesondert mit unterstützenden Hinweisen informiert.Bürger, für die ein Angehöriger der steuerberatenden Berufe tätig ist, leiten dieses Info-Schreiben am besten direkt an diese Person weiter.

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 Verfahren zur Ermittlung der Grundsteuer bleibt gleich

Das bisherige Verfahren zur Ermittlung der Grundsteuer bleibt erhalten:

Grundsteuerwert x Steuermesszahl x Hebesatz = Grundsteuer

Grundsteuerwert:
ermittelt das Finanzamt anhand einer Feststellungserklärung

Steuermesszahl: gesetzlich festgelegt

Hebesatz: legt die Kommune fest.  Für die Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Grundstücke) beträgt er in Geldern zurzeit 247 Prozent vom Grundsteuermessbetrag. Bei der Grundsteuer B (bebaute Grundstücke) beträgt der Hebesatz zurzeit 479 Prozent vom Grundsteuermessbetrag.

Mehr Infos unter https://www.geldern.de/de/dienstleistungen/grundsteuer/