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Hilfe zur Pflege in Einrichtungen
Jeder pflegebedürftige Mensch, der nicht mehr in der Lage ist, sich selbst zu helfen und auch von Angehörigen nicht mehr zu Hause gepflegt werden kann, findet in einem Altenwohn- und Pflegeheim die notwendige Unterkunft, Verpflegung und umfassende soziale Betreuung und Pflege. Dazu kann unter bestimmten Voraussetzungen Sozialhilfe (Hilfe zur Pflege in Einrichtungen) gewährt werden.
Da das Einkommen und der Zuschuss der Pflegekasse zur Finanzierung des stationären Aufenthaltes im Pflegeheim oftmals nicht ausreichend sind, können die restlichen Heimkosten unter bestimmten Voraussetzungen übernommen werden. Bewilligungsbehörde ist der Kreis Kleve.
Hierzu beraten wir Sie gerne und nehmen gemeinsam ihren Sozialhilfeantrag zur vollstationärer Heimaufnahme auf.