Inhalt

Wettbürosteuer

Die Stadt Geldern erhebt eine Wettbürosteuer als örtliche Aufwandsteuer.
Der Besteuerung unterliegen im Gebiet der Stadt Geldern das Vermitteln oder Veranstalten von Pferde- und Sportwetten in Einrichtungen,
die neben der Annahme von Wettscheinen auch das Mitverfolgen der Wettereignisse ermöglichen.
Näheres dazu regelt die örtliche Wettbürosteuersatzung.

Hier finden Sie die Anmeldeformulare und Abmeldeformulare für den Betrieb und die Wettbürosteuererklärung.