Inhalt
FAQ für Unternehmen in Zeiten von Corona
Letzte Überarbeitung: 21.12.2021
Sowohl die direkten Maßnahmen sowie die indirekten Folgen der Corona-Krise, wie fehlende Mitarbeiter und ausbleibende Aufträge, beschäftigen die Wirtschaft auch im Kreis Kleve und in Geldern.
Um die Fragen der Unternehmerinnen und Unternehmer aufzugreifen und bestmöglich zu unterstützen, finden Sie hier Informationen und weiterführende Links, die viele der wichtigen Fragen beantworten.
Weitere aktuelle Infos rund um das Thema Corona finden Sie auch unter www.geldern.de/corona
Ansprechpartner bei der Stadt Geldern für Unternehmer/-innen
Für Unternehmerinnen und Unternehmer stehen neben dem Gewerbe- und dem Ordnungsamt auch die üblichen Ansprechpartner weiterhin zur Verfügung. Die Wirtschaftsförderung der Stadt Geldern erreichen Sie unter der Telefonnummer 02831/398-416 oder 02831/398-417 bzw. per Mail unter janine.segref@geldern.de oder lucas.van.stephoudt@geldern.de.
Inhaltsübersicht
Kurzarbeit und Sozialversicherung
Ausbildungsprogramm
Förderprogramm „Ausbildungsplätze sichern“
Mit dem Förderprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ hat der Bund eine neue Unterstützung für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) auf den Weg gebracht.
Ziel ist es, die Zahl der Ausbildungsplätze trotz der aktuellen Corona-Pandemie und der damit verbundenen Wirtschaftskrise aufrecht zu erhalten oder sogar auszubauen.
Insgesamt stehen für dieses Programm 500 Millionen Euro zur Verfügung.
Das Programm besteht aus insgesamt 5 Förderbausteinen:
- Ausbildungsprämie bei Erhalt des Ausbildungsniveaus
- Ausbildungsprämie bei Erhöhung des Ausbildungsniveaus
- Förderung bei Vermeidung von Kurzarbeit während der Ausbildung
- Förderung von Auftrags- und Verbundausbildung
- Prämie bei der Übernahme von Auszubildenden
Detaillierte Informationen zu den einzelnen Prämien, zum Antragsweg sowie eine FAQ-Liste finden Sie unter https://www.bmbf.de/de/das-sollten-kmu-jetzt-wissen-11839.html
oder direkt bei der Bundesagentur für Arbeit unter: https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/bundesprogramm-ausbildungsplaetze-sichern
Steuern und Co
Die Sondernutzungsgebühr für Außengastronomie wird ausgesetzt.
Anträge auf Stundung oder Zahlungsaufschub von Gewerbesteuer- und/oder Vergnügungssteuerzahlungen können formlos an den Fachbereich – Amt für Finanzen – Abteilung Zahlungsabwicklung und Steuern der Stadt Geldern gestellt werden. Die Anliegen können per E-Mail an die steuerabteilung@geldern.de und/oder stadtkasse@geldern.de bzw. auf dem Postweg gesandt werden.
Postweg: Stadt Geldern, Fachbereich Zahlungsabwicklung und Steuern, Issumer Tor 36, 47608 Geldern
Für Anträge auf Herabsetzung oder Anpassung der Gewerbesteuervorauszahlung ist das Finanzamt zuständig. Die Stadt Geldern wird nach Entscheidung und Mitteilung seitens des Finanzamtes umgehend eine Anpassung der Gewerbesteuervorauszahlungen vornehmen. Anträge auf zinslose Stundung und/oder Herabsetzung der Einkommenssteuer-, der Körperschaftssteuer- und der Umsatzsteuerzahlungen können ebenfalls beim Finanzamt gestellt werden.
Ansprechpartner: Finanzamt Geldern, Kontaktformular https://www.finanzverwaltung.nrw.de/webform/kontaktformular?eckdaten=7092, Telefon 02831 127-0
Postweg: Finanzamt Geldern, Am Nierspark 25, 47608 Geldern
Weitere Informationen:
Im Insolvenzrecht wird die Insolvenzantragspflicht für betroffene Unternehmen ausgesetzt.
Unternehmen sowie Vereine dürfen ihre Haupt- und Jahresversammlungen auch online abhalten.
Anträge auf Herabsetzen der Vorauszahlungen bei der Einkommen- und Körperschaftsteuer können schriftlich oder elektronisch (z.B. mittels ELSTER) bei dem Finanzamt Geldern gestellt werden.
Kurzarbeit und Sozialversicherung
Es gibt zusätzliche Hilfestellungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die von den Auswirkungen des Corona-Virus betroffen sind. Für diese Personengruppen hat die Agentur für Arbeit einige Informationen und Links zusammengestellt: https://www.arbeitsagentur.de/news/corona-virus-informationen-fuer-unternehmen-zum-kurzarbeitergeld.
Ein Antrag auf Kurzarbeitergeld stellt der Unternehmer bei der Agentur für Arbeit. Der Gewährungszeitraum wurde auf maximal 24 Monate, längstens bis zum 31.12.2021 ausgedehnt.
Ansprechpartner: Agentur für Arbeit, Servicehotline für Arbeitgeber Tel.: 0800 45555 20
Postanschrift: Agentur für Arbeit Geldern, Egmondstraße 2, 47608 Geldern
Antrag: https://www.wfg-kreis-kleve.de/images/pdf/_Informationen_der_Arbeitsagentur_1.pdf
Eine Stundung der Sozialabgaben kann formlos bei der zuständigen Krankenkasse beantragt werden.
Bei angeordneter Quarantäne kann eine Entschädigung für den Verdienstausfall (auch für Selbständige) beim Landschaftsverband Rheinland (LVR) beantragt werden. Weitere Informationen finden Sie unter dem nachfolgenden Link: www.lvr.de/entschaedigung
Finanzhilfen
Land fördert Digitalisierungs-Investitionen
Gefördert werden Investitionen in Hard- und Software für die digitale Transformation in kleinen und mittleren Unternehmen. Nähere Informationen und Antrag zum MID (Mittelstand - Innovativ - Digital) unter https://www.mittelstand-innovativ-digital.nrw/antrag-stellen.
Überbrückungshilfe wird verlängert, ausgeweitet und vereinfacht
Aktuell gilt bis 31.12.2021 die Überbrückungshilfe III Plus und für Selbständige die Neustarthilfe Plus. In beiden Programmen können aktuell Anträge gestellt werden und in beiden Programmen erfolgen Auszahlungen. Neu hinzugekommen sind die Überbrückungshilfe IV mit Antragsstellung voraussichtlich bis Ende März 2022 und die Neustarthilfe Plus 2022.
Grundlegende Antragsvoraussetzung ist weiterhin ein durch Corona bedingter Umsatzrückgang von 30 Prozent im Vergleich zum Referenzzeitraum 2019. Der maximale Fördersatz der förderfähigen Fixkosten beträgt 90 Prozent bei einem Umsatzrückgang von über 70 Prozent. Auch die umfassenden förderfähigen Kostenpositionen bleiben weitgehend unverändert. So können weiterhin die Kosten für Miete, Pacht, Zinsaufwendungen für Kredite, Ausgaben für Instandhaltung, Versicherungen usw. geltend gemacht werden. Kostenpositionen, wie Modernisierungs- oder Renovierungsausgaben, die seit dem Förderzeitraum November 2020 von vielen Unternehmen bereits genutzt wurden, sind künftig keine förderfähigen Kostenpositionen mehr.
Für Schausteller, Marktleute und private Veranstalter von abgesagten Advents- und Weihnachtsmärkten beträgt der Eigenkapitalzuschuss 50 Prozent. Sie müssen einen Umsatzeinbruch von mindestens 50 Prozent im Dezember 2021 nachweisen.
Weitere Informationen unter https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Pressemitteilungen/Finanzpolitik/2021/12/2021-12-02-bedingungen-fuer-ueberbrueckungshilfe-IV-stehen.html und https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Home/home.html. Antragsstellung über einen prüfenden Dritten, z.B. einen Steuerberater.
Testungen
Corona-Schnelltests für Mitarbeiter
Arbeitgeber können ihren Mitarbeitenden einen Corona-Testnachweis ausstellen. Wie es funktioniert und wo man sich dafür registrieren muss, erfahren Sie in der Pressemitteilung des Kreises Kleve. https://www.kreis-kleve.de/de/aktuelles/corona-schnelltests-fuer-mitarbeiter-unternehmen-muessen-sich-registrieren/
Zuständig für die Corona Impfung ist das Kreisgesundheitsamt in Kleve. Sie erreichen die Infohotline unter 02824 910253.
Auf den Internetseiten finden Sie nähere Details zu der Terminvergabe www.termine.impfzentrum-kreis-kleve.de .
Lieferdienste
Kundenservice und Kundenansprache in schwierigen Zeiten erfordern kreative Lösungen. Um Einzelhandel und Gastronomie zu unterstützen hat die Wirtschaftsförderung der Stadt Geldern ein Internetportal geschaffen. Hier können sich Unternehmen mit ihrem Service kostenlos eintragen, Kunden sehen auf einen Blick, welche Unternehmen Versand- oder Lieferoptionen anbieten. So bleibt die Wertschöpfung vor Ort und die lokale Kundenbindung wird verstärkt.
Spezielle Informationen für Hotellerie und Gastronomie finden Sie bei dem Branchenverband DEHOGA unter https://www.dehoga-nrw.de/coronavirus/corona-updates-das-neueste-auf-die-schnelle/
Zusätzlich zu www.geldern-lokal.de bietet der Niederrhein Tourismus in der Rubrik Heimatessen die Möglichkeit für Gastronomen, ihr Außer-Haus-Angebot kostenfrei einzustellen https://niederrhein-tourismus.de/setup-einfach-bestellen
Ansprechpartnerin: Valerie de Groot, valerie.de.groot@geldern.de, Telefon: 0172/3934766, 02831-1348233
Sonstiges
Die Bundesregierung weist auf eine Tauschbörse für Handel und Logistik hin:
Lager- und Logistikkapazitäten sowie Mitarbeiter können unter https://gemeinsam-handeln.ehi.de/ eingesehen, angeboten und getauscht werden.
Alle Einrichtungen des Handels haben geeignete Vorkehrungen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts, zur Vermeidung von Warteschlangen und zur Gewährleistung eines Mindestabstands von 1,5 Metern zwischen Personen zu treffen. Nicht Immunisierte dürfen nur noch in Läden für den täglichen Bedarf. Dazu zählen etwa Lebensmittel- und Getränkeläden, Baby- und Tierbedarfsfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Tankstellen, Buchhandlungen, Blumengeschäfte und der Großhandel. Der Zugang muss von den Geschäften kontrolliert werden. Clubs und Diskotheken dürfen in NRW ab sofort nicht mehr betrieben werden - unabhängig von der Corona-Neuinfektionsrate vor Ort. Die Zuschauerzahlen bei überregionalen Sport-, Kultur- und anderen Großveranstaltungen müssen grundsätzlich auf 30 Prozent ihrer eigentlichen Kapazitäten reduziert werden. Zusätzlich wird die Gesamtzahl der Zuschauer im Außenbereich auf maximal 15.000 gedeckelt, in geschlossenen Räumen auf 5000. Stehplätze dürfen nicht besetzt werden. Weihnachtsmärkte dürfen in NRW geöffnet bleiben: Allerdings stehen sie landesweit nur noch Geimpften und Genesenen offen.
Die jeweils gültige Fassung der Corona Schutzverordnung finden Sie unter https://www.mags.nrw/erlasse-des-nrw-gesundheitsministeriums-zur-bekaempfung-der-corona-pandemie
Beratungsleistungen:
Für folgende Themenfelder gibt es Zuschüsse für Beratungsleistungen. Zu beachten ist bei allen Förderprogrammen, dass diese vor Beauftragung und vor Beginn der Maßnahme beantragt werden müssen.
Beratungsförderung für Gründer (vor Gewerbeanmeldung)
Landesprogramm (Beratungsprogramm Wirtschaft NRW)
Zielgruppe: Gründer
Umfang: 4 Beratungstage (BT) á 50% Zuschuss, max. 400€ je BT
Beratungsinhalte: Gründungskonzept / Entscheidungsgrundlagen
Antrag: Über Wirtschaftsförderung Kreis Kleve
Link: http://www.ibp-ihk.de/das-programm-ibp-nrw
unternehmensWert: Mensch
Bundesprogramm
Zielgruppe: kleinere Unternehmen mit max. 9 Beschäftigten
Umfang: 80% Zuschuss für max. 10 Beratungstage á max. 1.000€ Beratungshonorar
Beratungsinhalte: Personalführung", „Chancengleichheit & Diversity", „Gesundheit" und „Wissen & Kompetenz"
Antrag: Über Wirtschaftsförderung Kreis Kleve
Link: https://www.unternehmens-wert-mensch.de
Potentialberatung
Landesprogramm
Zielgruppe: Unternehmen mit mindestens 10 Beschäftigten
Umfang: 50% Zuschuss für max. 10 Beratungstage, höchstens 500€ Zuschuss je Beratungstag
Beratungsinhalte: Arbeitsorganisation, Kompetenzentwicklung, Digitalisierung, Gesundheit
Antrag: Über Wirtschaftsförderung Kreis Kleve
Link: https://www.gib.nrw.de/service/downloaddatenbank/Beratung.pdf
Beratungsbaustein aus dem Regionalen Wirtschaftsförderungsprogramm (RWP)
Landesprogramm
Zielgruppe: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die mindestens 5 Jahre am Markt sind
Umfang: 80% Zuschuss für max. Beratungstage für eine Machbarkeitsstudie und weitere max. 10 Beratungstage für eine Umsetzungsberatung.
Das förderfähige Honorar je Beratungstag liegt bei 1.500€
Beratungsinhalte: Umfassende betriebswirtschaftliche Beratungen
Antrag: NRW.BANK
Link: https://www.nrwbank.de/de/foerderung/foerderprodukte/15367/regionales-wirtschaftsfoerderungsprogramm-rwp---beratung.html
Beratungsförderung zum Thema Digitalisierung
Go Digital
Bundesprogramm
Zielgruppe: Kleine und mittlere Unternehmen mit max. 100 Mitarbeitern
Umfang: 50% Zuschuss zu max. 30 Beratungstagen mit einem max. Honorar von 1.100€
Beratungsinhalte: Digitale Geschäftsprozesse, Digitale Markterschließung, IT-Sicherheit
Antrag: über zertifizierte Berater
Link: https://www.innovation-beratung-foerderung.de/INNO/Navigation/DE/go-digital/go-digital.html
Mittelstand Innovativ & Digital (MID)
Landesprogramm
Zielgruppe: Kleine und mittlere Unternehmen mit max. 250 Mitarbeitern (KMU)
Umfang: je nach Unternehmensgröße z.Zt. 80% Zuschuss (bis 50 Mitarbeiter) bzw. 60% Zuschuss - Förderhöchstbetrag: 15.000€
Beratungsinhalte:
Vorhaben zur Digitalisierung von Produkten, Dienstleistungen und Produktionsverfahren.
Analyse und Umsetzung von Digitalisierungsprojekten. Der Umsetzungsschritt ist obligatorisch.
die reine Beratungs-, Entwicklungs- und Umsetzungsdienstleistung, welche von einem Auftragnehmer (wissenschaftlicher Partner oder Unternehmen) durchgeführt wird.
Antrag: Online-Verfahren über den Projektträger Jülich
Link: https://www.mittelstand-innovativ-digital.nrw/antrag-stellen
Energieberatung
Bundesprogramm
Zielgruppe: Kleine und mittlere Unternehmen mit max. 250 Mitarbeitern (KMU)
Umfang: je nach Energieverbrauch bis zu 80% Zuschuss zu den Beratungskosten, höchstens jedoch 6.000€
Beratungsinhalte: Gegenstand der Energieberatung können die Bereiche „Gebäude, Anlagen, Nutzerverhalten" sein
Antrag: Über Online-Portal der BAFA - Energieberater müssen bei der BAFA zertifiziert sein
Link: https://www.bafa.de/DE/Energie/Energieberatung/energieberatung_node.html
Zu den Themen „Technologie/Innovation" sowie zu Fragen der „Ressourceneffizienz" können qualifizierte und kostenlose Einstiegsberatungen der ZENIT (www.zenit.de) und der Effizienz Agentur NRW (www.ressourceneffizienz.de) genutzt werden. Wir stellen gerne entsprechende Kontakte her.
Links
Allgemeine Informationen und weitere Daten und Fakten können Sie unter www.geldern.de/corona einsehen.
NRW Ministerium für Wirtschaft
Kreis Wirtschaftsförderung Wirtschaftsatlas-Corona: www.kreis-kleve.de/wirtschaftsatlas-corona
Industrie- und Handelskammer Niederrhein
Kompetenzzentrum Tourismus des Bundes
Hotel- und Gaststättenverband NRW
ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
ver.di - Corona - FAQ für Solo-Selbstständige