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Informationen zur Integrationswahl 2025

LandtagswahlAm 14. September 2025 wird erstmalig ein Integrationsrat in der Stadt Geldern gewählt.

In Geldern leben mit so viele ausländische Mitbürger, dass die Stadt einen Integrationsrat bilden kann. Der Rat wird gleichzeitig mit der Kommunalwahl am 14. September gewählt.

Wahlberechtigt ist, wer am Wahltag

  • nicht Deutscher im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes ist,
  • eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt,
  • die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erhalten hat oder
  • die deutsche Staatsangehörigkeit nach § 4 Absatz 3 des Staatsangehörigkeitsgesetzes in der im Bundesgesetzblatt Teil III,
    Gliederungsnummer 102-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 22. März 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 104), erworben hat.

Darüber hinaus muss die Person am Wahltag

  • 16 Jahre alt sein,
  • sich seit mindestens einem Jahr im Bundesgebiet rechtmäßig aufhalten und
  • mindestens seit dem sechzehnten Tag vor der Wahl in der Gemeinde ihre Hauptwohnung haben.

 

Nicht wahlberechtigt sind Ausländer

  • auf die das Aufenthaltsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Februar 2008 (BGBl. I S. 162), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 25. Oktober 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 332), nach seinem § 1 Absatz 2 Nummer 2 oder 3 keine Anwendung findet oder
  • die Asylbewerber sind.

Bewerbung:

Für die Mitarbeit im Integrationsrat können sich Gelderner Einwohner/innen unabhängig von der Staatsangehörigkeit bewerben. Dabei müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Vollendung des 18. Lebensjahres
  • Hauptwohnsitz seit mindestens drei Monaten in Geldern
  • Berufliches und/oder ehrenamtliches Engagement im Bereich Migration/Integration
  • Persönliche Motivation
  • Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland

Nicht wählbar ist:

  • wer am Wahltag infolge Richterspruchs in der Bundesrepublik Deutschland die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt.

Interessierte können ihre Bewerbung bis zum 07.07.2025 beim Wahlamt der Stadt Geldern einreichen.

Hier finden Sie das Bewerbungsformular.

Sie erhalten dieses in gedruckter Form auch beim Wahlamt.

Bewerbungen senden Sie bitte

per Mail an: wahl@geldern.de

per Post an: Stadt Geldern, Wahlamt, Issumer Tor 36, 47608 Geldern

Stimmbezirke:

Die Stimmbezirkseinteilung wird genau wie bei den Kommunalwahlen sein. In welchem Stimmbezirk Sie wählen gehen müssen, steht auf der Wahlbenachrichtigung die Sie bis zum 24.08.2025 bekommen.