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Informationen zur Kommunalwahl 2025

LandtagswahlDie nächsten Kommunalwahlen finden am 14. September 2025 statt.

Gewählt werden an diesem Tag in der Stadt Geldern:

  • die Vertreter/-innen des Kreistages des Kreises Kleve
  • der Bürgermeister/die Bürgermeisterin der Stadt Geldern
  • die Vertreter/-innen des Rates der Stadt Geldern

Zusätzlich findet gleichzeitig die Wahl des Integrationsrates der Stadt Geldern statt.

Wahlberechtigt zu den Kommunalwahlen ist, wer am Wahltag

  • Deutscher im Sinne von Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist oder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union besitzt,
  • das 16. Lebensjahr vollendet hat und
  • mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl im Wahlgebiet (in der Gemeinde bzw. im Kreis) seine Wohnung, bei mehreren Wohnungen seine Hauptwohnung hat oder sich sonst gewöhnlich aufhält und keine Wohnung außerhalb des Wahlgebietes hat.
  • Staatsangehörige der übrigen EU-Mitgliedstaaten
    Wahlberechtigte Unionsbürger und Unionsbürgerinnen, die bei ihrer Meldebehörde am 3. August 2025 für eine Wohnung (bei mehreren Wohnungen die Hauptwohnung) gemeldet sind, werden bei Vorliegen der wahlrechtlichen Voraussetzungen von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen. Wahlberechtigte Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, die wegen Befreiung von der Meldepflicht (§ 26 Bundesmeldegesetz) nicht bei der Meldebehörde gemeldet sind, werden nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen.

Ausgeschlossen vom Wahlrecht ist, wer infolge Richterspruchs in der Bundesrepublik Deutschland das Wahlrecht nicht besitzt.

Stichwahl

Erhält von mehreren Bewerberinnen und Bewerbern keiner mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen, findet am 28. September 2025 eine Stichwahl unter den beiden Bewerberinnen und Bewerbern statt, die bei der ersten Wahl am 14. September 2025 die höchsten Stimmenzahlen erhalten haben.

Aufstellungsversammlungen für Wahlvorschläge:

Hier kommt es darauf an, ob diese in Vollversammlungen (Mitgliederversammlungen) oder in Delegiertenversammlungen gewählt werden. Sowohl die Aufstellung der Kandidat*innen, als auch die Wahl von Delegierten für Delegiertenversammlungen dürfen unverändert ab dem 46. Monat nach Beginn der Wahlperiode (01.08.2024) durchgeführt werden. Für die Aufstellung von Direktkandidat*innen müssen jedoch zuvor die Wahlbezirke festgelegt worden sein, hierfür gilt eine abweichende Frist (s.u.). Die Wahlvorschläge müssen beim Wahlleiter spätestens bis zum 69. Kalendertag vor der Wahl (07.07.2025) um 18 Uhreingereicht werden. Wir bitten darum, die Wahlvorschläge sofern möglich früher einzureichen, um sie sorgsam prüfen und ggfs. Rückfragen stellen zu können.

Wahlbezirke

Die Frist zur Einteilung der Wahlbezirke in den Gemeinden ist auf Wunsch der kommunalen Spitzenverbände um einen Monat verkürzt worden, sie beträgt nun 51 Monate (bis zum 31.01.2025). Dies erleichtert den Kreisen die Einteilung ihrer Wahlbezirke, die unverändert 53 Monate (bis zum 31.03.2025) nach Beginn der Wahlperiode beträgt. In welchem Stimmbezirk sie wählen müssen, steht auf ihrer Wahlbenachrichtigung, die sie voraussichtlich bis zum 24.08.2025 erhalten.

Die Stadt Geldern hat ihre Wahlbezirke fristgereicht eingeteilt und diese bekannt gegeben.

Wahlvorschläge

Der Wahlausschuss entscheidet spätestens am 58. Tag (18.07.2025) vor der Wahl über die Zulassung der Wahlvorschläge, die Bekanntmachung erfolgt spätestens am 37. Tag (08.08.2025) vor der Wahl.

Die neue Wahlperiode beginnt am 01.11.2025,

die konstituierenden Sitzungen müssen innerhalb von sechs Wochen nach Wahlperiodenbeginn, spätestens jedoch drei Monate nach der Wahl stattfinden.

Wahlhelfer

Für die anstehende Kommunalwahl ist die Stadt Geldern auf der Suche nach 176 ehrenamtlichen Wahlhelfern. Die Wahlen werden am Sonntag, 14. September 2025, stattfinden. Eine mögliche Stichwahl ist für den Sonntag, 28. September, terminiert.

Wahlhelfer sind dafür zuständig, Wahlzettel auszugeben sowie zu prüfen, ob ein Wähler im Wählerverzeichnis steht. Zudem unterstützen sie bei der Auszählung der abgegebenen Stimmen, nachdem die Wahllokale geschlossen wurden.

Als Wahlhelfer bewerben können sich alle Bürger, die wahlberechtigt sind. Das heißt, sie müssen unter anderem am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sein und die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit einer der übrigen EU-Mitgliedsstaaten besitzen. Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Wahlhelfer erhalten zudem ein finanzielles Dankeschön in Höhe von derzeit 30 Euro.

Wer sich als Wahlhelfer melden möchte, gerne über diesen Link oder per Mail bei Emma Berns und Heike Teewen-Olislagers vom Wahlamt (wahl@geldern.de) als Ansprechpartnerinnen melden.