Inhalt
Bauleitplanung und Öffentlichkeitsbeteiligung
Anregungen zu den Bauleitplanverfahren oder Flächennutzungsplanverfahren können an die Mail-Adresse planungsabteilung@geldern.de oder schriftlich an den
Bürgermeister
Bereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Issumer Tor 36
47608 Geldern
gerichtet werden.
Darüber hinaus kann im Bereich Stadtentwicklung und Stadtplanung auch Einsicht in die Planunterlagen genommen werden. Sitzungstermine und Tagesordnungen zu laufenden Planverfahren werden amtlich bekanntgemacht.
Bauleitplanung
Die Bauleitplanung ist ein zentrales Instrument der Stadtentwicklung. Sie ist zweistufig aufgebaut und besteht aus dem Flächennutzungsplan als vorbereitender Bauleitplan und den Bebauungsplänen.
Während der Flächennutzungsplan flächendeckend für das gesamte Gemeindegebiet aufgestellt wird und die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung in den Grundzügen darstellt, werden Bebauungspläne für Teile des Gemeindegebiets aufgestellt und konkretisieren die Darstellungen aus dem Flächennutzungsplan. Sie werden als Satzungen beschlossen und sind Rechtsgrundlage für Ihre Baugenehmigungen.
Eine Übersicht aller derzeit gültigen Bebauungspläne (GeoPortal-Niederrhein) und den Flächennutzungsplan (GeoPortal Niederrhein der Stadt Geldern finden Sie im GeoPortal-Niederrhein.
Im Zuge der Aufstellung oder Änderung der Bauleitpläne können Sie sich im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung informieren und haben hierbei die Möglichkeit, Anregungen über das Internet einzubringen.
Bebauungsplan Nr. 154 "Im Lüßfeld"
Die Stadt Geldern beabsichtigt mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 154 ,,Im Lüßfeld" die Vorbereitung der Schaffung planungsrechtlicher Voraussetzungen für ein Wohnbaugebiet. Der Bau- und Planungsausschuss der Stadt Geldern hat in seiner Sitzung am 20.09.2023 für den Entwurf des Bebauungsplanes und die zugehörige Begründung inkl. Umweltbericht, der Abwägung aus der öffentlichen Auslegung, dem Gutachten zur Boden- und Baugrunduntersuchung, dem Verkehrsgutachten, dem schalltechnischen Gutachten Sportlärm, dem schalltechnischen Gutachten Verkehrslärm, der schalltechnischen Untersuchung Feuerwehrgerätehaus, der Lichtimmissionsuntersuchung, der archäologischen Sachverhaltsermittlung Abschlussbericht, dem artenschutzrechtlichen Fachbeitrag, dem Straßenbaulageplan Nord, dem Straßenbaulageplan Süd, den umweltbezogenen Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB sowie den umweltbezogenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB die erneute eingeschränkte öffentliche Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Die erneute eingeschränkte öffentliche Auslegung findet in der Zeit vom 04.10.2023 bis einschließlich dem 18.10.2023 statt.
Die Anlagen zum Geltungsbereich sowie zu den textlichen Festsetzungen finden Sie hier:
Anlage - Texttliche Festsetzungen - Auszug
Regionalplan
Der Regionalplan wird als Instrument der Regionalplanung aus dem übergeordneten Landesentwicklungsplan entwickelt. Die 1. Änderung des Regionalplans Düsseldorf (RPD) ist seit dem 26.11.2020 wirksam.
Lärmaktionsplan der Stadt Geldern
Die Stadt Geldern ist gemäß EU-Umgebungslärmrichtlinie sowie der Vorschriften aus dem Bundesimmissionsschutzgesetz verpflichtet, eine Planungsstrategie zur Lärmminderung zu erarbeiten. Dieser sogenannte Lärmaktionsplan wurde in der Ratssitzung am 18.06.2015 beschlossen und steht als Download bereit.
Lärmaktionsplan der Stufe 3 der Stadt Geldern
Die Stadt Geldern ist gemäß EU-Umgebungslärmrichtlinie sowie der Vorschriften aus dem Bundesimmissionsschutzgesetz verpflichtet, eine Planungsstrategie zur Lärmminderung zu erarbeiten. Dieser sogenannte Lärmaktionsplan der Stufe 3 wurde in der Ratssitzung am 15.12.2022 beschlossen und steht als Download bereit.
Einzelhandelskonzept für die Stadt Geldern
Die Fortschreibung des Einzelhandelskonzepts (EHK) für die Stadt Geldern kann hier eingesehen werden:
- Fortschreibung des EHK 2013 Seite 1 bis 95
- Fortschreibung des EHK 2013 Seite 96 bis 145
- Fortschreibung des EHK 2019
Gestaltungssatzung Innenstadt Geldern
Die Stadt Geldern hat am 19.12.2019 die neue Gestaltungssatzung Innenstadt Geldern beschlossen. Sie regelt die äußere Gestalt und die besonderen Anforderungen an diese Anlagen im Bereich der Innenstadt Geldern.
Werbeanlagensatzung der Stadt Geldern
Die Stadt Geldern hat am 19.12.2019 die Werbeanlagensatzung der Stadt Geldern beschlossen. Sie regelt die gezielte Steuerung und Anbringung von Werbeanlagen im Bereich der Innenstadt Geldern.
Flurbereinigungsbeschluss (Flurbereinigung Winnekendonk)
Der Beschluss zur Flurbereinigung Winnekendonk und die Gebietskarte, sowie die Bekanntmachung der Einladung zur Vorstandswahl zur Flurbereinigung Winnekendonk können hier eingesehen werden.
Vergnügungsstättenkonzept
Das gesamtstädtische Vergnügungsstättenkonzept der Stadt Geldern wurde vom Rat der Stadt Geldern am 03.07.2014 als städtebauliches Entwicklungskonzept gemäß § 1 Abs. 6 Nr.11 BauGB beschlossen. Grundsätzliche Zielsetzung ist die Steuerung von Vergnügungsstätten im Stadtgebiet.