bereits vor oder nach der Geburt beraten wir Sie als Mutter in Vaterschaftsfragen
wir beurkunden die Vaterschaftsanerkennung und die erforderliche Zustimmung
sollte der Vater des Kindes die Vaterschaft nicht anerkennen, vertreten wir Ihr Kind als Beistand vor Gericht im Vaterschaftsprozess
Unterhalt
in Unterhaltsangelegenheiten Ihres Kindes beraten wir Sie als betreuenden Elternteil, ggf. auch gemeinsam mit dem anderen Elternteil
wir berechnen und beurkunden Unterhaltsansprüche Ihres Kindes
wir unterstützen bei der Formulierung von Schriftsätzen und Anträgen, sollte eine außergerichtliche Einigung über den Unterhalt nicht möglich sein, vertreten wir Ihr Kind als Beistand vor Gericht
wir beraten und unterstützen junge Volljährige bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres in Unterhaltsangelegenheiten
wir beraten und unterstützen Sie als betreuenden Elternteil hinsichtlich der eigenen Unterhaltsansprüche gegenüber dem anderen Elternteil
Sachbearbeitung (Ihre Ansprechpartnerin richtet sich nach Ihrem Nachnamen)