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Neue Regelungen beim Kinderreisepass und nächster Fristablauf bei alten Führerscheinen

Meldung vom: 08.01.2024

Zum neuen Jahr wurde der Kinderreisepass abgeschafft – so hatte es der Bundestag im vorigen Sommer beschlossen. Änderungen gibt es auch bei den Kosten für den biometrischen Reisepass sowie für Führerscheininhaber der Geburtsjahrgänge 1965 bis 1970. Was sich seit dem 1. Januar geändert hat, darauf weist die Stadt Geldern jetzt noch einmal hin.

Kinderreisepass „Seit Jahresanfang werden neue Kinderreisepässe nicht mehr ausgestellt und auch nicht mehr verlängert“, informiert Vanessa Verhulsdonk, Leiterin des Teams Bürgerbüro der Stadt Geldern. Seit diesem Jahr brauchen Kinder für Reisen außerhalb der EU einen normalen Reisepass samt Chip. Reisepässe für Kinder kosten künftig 37,50 Euro statt 13 Euro. Diese gelten dafür allerdings auch (maximal) sechs Jahre – und nur dann, wenn sich das Aussehen des Kindes nicht so sehr verändert, dass es nicht zweifelsfrei identifiziert werden kann.

Wichtig für Eltern: „Kinderreisepässe, die bereits ausgestellt sind, behalten ihre Gültigkeit bis zu ihrer regulären Ablauffrist.“ Bei Reisen innerhalb der EU genügt ein normaler Personalausweis, der auf Antrag für Kinder ebenfalls ausgestellt werden kann. Grundsätzlich, so die Empfehlung der Leiterin des Gelderner Bürgerbüros, sei es immer ratsam, vor Reisen die Ausweisdokumente auf ihre Gültigkeit zu prüfen.

Reisepass-Gebühr Zum 1. Januar wurde bundesweit die Gebühr für den biometrischen Reisepass für Antragsteller ab 24 Jahren angehoben. „Sie beträgt künftig 70 statt wie bislang 60 Euro“, informiert Verhulsdonk.

Führerschein-Umtausch Bis 2033 müssen mehr als 40 Millionen Deutsche ihren alten Führerschein umtauschen. In diesem Monat läuft die nächste Frist ab – erneut für Führerscheine, die bis Ende 1998 ausgestellt wurden. Betroffen sind diesmal die Führerschein-Inhaber, die zwischen 1965 und 1970 geboren wurden. Sie müssen ihren Führerschein bis zum 19. Januar 2024 umgetauscht haben. „Aber natürlich nur, wenn sie noch einen grauen oder rosa Papierführerschein besitzen“, erklärt Vanessa Verhulsdonk. „Wer schon einen Kartenführerschein besitzt, muss nicht tätig werden“.

Online-Termin Unter folgendem Link kann beim Bürgerbüro der Stadt Geldern vorab online ein Termin vereinbart werden: https://www.geldern.de/de/dienstleistungen/buergerbuero/. „Wer sich zu einem der beschriebenen Änderungen unsicher ist oder noch Fragen hat, kann unser Bürgerbüro-Team gerne kontaktieren“, teilt Verhulsdonk mit.

Kontakt Das Bürgerbüro der Stadt Geldern ist erreichbar unter Tel.: 02831-398-107 oder per E-Mail unter buergerbuero@geldern.de.