Inhalt

Stadt Geldern sucht neue Schiedsperson für Bezirk „Geldern-Mitte“

Meldung vom: 30.04.2025

Ob bei festgefahrenen Konfliktsituationen wie Streitigkeiten mit dem Nachbarn oder in strafrechtlichen Streitigkeiten wie Beleidigungen oder Sachbeschädigungen: In solchen Fällen hilft den Bürgern eine Schiedsperson. Wie die Stadt Geldern mitteilt, sucht die Stadtverwaltung zum nächstmöglichen Zeitpunkt für den Bezirk „Geldern-Mitte“ eine neue Schiedsperson (m/w/d).

Tätigkeit Zur Vermeidung der oft langwierigen und kostspieligen gerichtlichen Auseinandersetzungen besteht die Aufgabe der Schiedspersonen insbesondere darin, verhärtete Fronten durch Verhandlungsgeschick zu durchbrechen und dadurch kleinere Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten zivilrechtlicher und strafrechtlicher Art zu schlichten.

Voraussetzungen Für das Ehrenamt kann jede Person gewählt werden, die zwischen 25 und 75 Jahren alt ist, die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter besitzt, nicht unter Betreuung steht und seinen Wohnsitz bestenfalls im Schiedsamtsbezirk Geldern-Mitte hat.

Potenzielle Schiedspersonen sollten deshalb folgende Eigenschaften aufweisen: geduldig zuhören können und ein offenes Ohr für die Probleme der Menschen haben, über Freude und Geschick an und in der Verhandlungsführung verfügen, ein hohes Maß an menschlichem Einfühlungsvermögen mitbringen und eine gewisse Lebenserfahrung besitzen, sich zur vollkommenen unparteilichen Haltung bekennen, eine getroffene Vereinbarung (Vergleich/Anerkenntnis) so schriftlich formulieren können, dass sie unzweideutig den Willen der Parteien zum Ausdruck bringt und die Bereitschaft zur stetigen Teilnahme an Fortbildungsmaßnahmen haben.

Kostenübernahme Fortbildungsmaßnahmen werden vom Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen angeboten. Anfallende Sachkosten übernimmt die Stadt Geldern.

Amtszeit Die Schiedsperson wird erstmals für die Dauer von fünf Jahren vom Gelderner Stadtrat gewählt und vom Amtsgericht bestätigt. Die näheren Aufgaben einer Schiedsperson sind unter anderem im Schiedsamtsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen geregelt.

Bewerbung Wer sich als Schiedsperson bewerben möchte, wird gebeten, bis zum 13. Mai dieses Jahres eine formlose Bewerbung bei der Stadt Geldern (Bereich Ordnung, Issumer Tor 36, 47608 Geldern) einzureichen.

In der Bewerbung sollten folgende Informationen angeführt sein: Name, Vorname, Geburtsname, Geburtstag und der Geburtsort sowie die Anschrift, der Beruf, die Telefonnummer und E-Mail-Adresse. Zudem sollte ein tabellarischer Lebenslauf angefügt werden. Darüber hinaus können gerne weitere Unterlagen mitgeschickt werden, die zusätzliche Auskünfte über die Befähigung und fachliche Leistung der Bewerbenden geben. Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund sind ausdrücklich erwünscht.

Kontakt Bei Fragen zum Schiedsamt oder den Bewerbungsvoraussetzungen steht Julian Schmidt vom Bereich Ordnung als Ansprechpartner bei der Stadt Geldern zur Verfügung (Tel.: 02831/398-154, E-Mail: julian.schmidt@geldern.de).