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Ablösungsvereinbarung

unser ServiceGrundsätzlich sind die Kommunen verpflichtet, Beitragsforderungen per Veranlagungsbescheid geltend zu machen. Es ist den Kommunen jedoch auch gestattet, vor Entstehung der Beitragspflicht Verträge über die Ablösung des künftig entstehenden Beitrages (Ablösungsvertrag) abzuschließen. Dies setzt jedoch voraus, dass die Kommune wirksame Ablösungsbestimmungen in den jeweiligen Beitragssatzungen getroffen haben. Die Beitragssatzungen der Stadt Geldern verfügen über entsprechende Ablösungsbestimmungen. In Geldern wird bei Beitragsabrechnungen hauptsächlich vom Instrument der Ablösung Gebrauch gemacht. 
Der Abschluss eines Ablösungsvertrages ist jedoch für den betroffenen Grundstückseigentümer freiwillig.
Kommt ein Ablösungsvertrag nicht zu Stande, erfolgt eine Beitragserhebung per Veranlagungsbescheid. Der Ablösungsvertrag ist ein öffentlich-rechtlicher Vertrag.