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Abmeldungen (bei Wegzug ins Ausland oder Wegfall der Nebenwohnung)

Die Frist zur Abmeldung beträgt maximal 7 Tage vor bis 2 Wochen nach Auszug, das Formular erhalten Sie hier.

Bitte bringen Sie Ihren Personalausweise und/oder Reisepass mit.

Sollte es Ihnen nicht möglich sein persönlich vorzusprechen, können Sie auch eine andere Person bevollmächtigen. Dann benötigen wir

  • die entsprechende Vollmacht
  • eine Kopie Ihres Ausweises
  • und den Ausweis des Vollmachtempfängers.

Benötigte Unterlagen

  • Ihren Personalausweis