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Abmeldungen (bei Wegzug ins Ausland oder Wegfall der Nebenwohnung)
Die Frist zur Abmeldung beträgt maximal 7 Tage vor bis 2 Wochen nach Auszug, das Formular erhalten Sie hier.
Bitte bringen Sie Ihren Personalausweise und/oder Reisepass mit.
Sollte es Ihnen nicht möglich sein persönlich vorzusprechen, können Sie auch eine andere Person bevollmächtigen. Dann benötigen wir
- die entsprechende Vollmacht
- eine Kopie Ihres Ausweises
- und den Ausweis des Vollmachtempfängers.
Benötigte Unterlagen
- Ihren Personalausweis