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Anstaltsunterbringung, zwangsweise

unser ServiceDas Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten (PsychKG) regelt die Hilfen für Personen, die psychisch erkrankt sind und bei denen eine Eigen- oder Fremdgefährdung zu befürchten ist.

In akuten Fällen kann das Ordnungsamt die sofortige Unterbringung ohne vorherige gerichtliche Entscheidung vornehmen, wenn ein entsprechendes ärztliches Zeugnis vorliegt, das nicht älter als vom Vortag ist. Das Ordnungsamt muss dann unverzüglich beim zuständigen Amtsgericht einen Antrag auf Unterbringung stellen.

Sozialpsychiatrische Beratung Kreis Kleve

Außenstelle Geldern
Boeckelter Weg 2
47608 Geldern

Telefon: 02831 391129