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Anwohnerparkausweise

Ausnahmegenehmigung von Park- und Halteverboten für Bewohner auf und innerhalb der Wälle Gelderns nach § 46 Abs. 1 Punkt 11 StVO

Wer kann eine Ausnahmegenehmigung beantragen?

Bewohner mit erstem Wohnsitz auf oder innerhalb der Wälle der Stadt, also auf oder innerhalb des Rings Ostwall, Nordwall, Südwall, Westwall. Der Bewohner muss dauernd in seiner Wohnung wohnen.

Weitere Voraussetzungen für eine Ausnahmegenehmigung

  • Auf dem Grundstück des Hauses, in dem der Antragsteller wohnt, dürfen keine Stellplätze oder Garagen vorhanden sein, die er nutzen darf. Außerdem darf der Antragsteller weder Eigentümer noch Mieter einer Garage oder eines Stellplatzes im Umkreis von 300 m Entfernung von seiner Wohnung sein.
  • Der Antragsteller muss der Halter des benutzten Kraftfahrzeuges sein. Wenn er nicht der Halter ist, es aber dauernd nutzt, muss er eine entsprechende Bescheinigung des Fahrzeugshalters beifügen.

Wie viele Ausnahmegenehmigungen werden erteilt?

Jedem Bewohner steht ein Parkausweis zu, wenn die oben genannten Voraussetzungen vorliegen.

Wie teuer ist eine Ausnahmegenehmigung?

Die Verwaltungsgebühr beträgt 30,00 €. Die Ausnahmegenehmigung ist ein Jahr gültig.

Wie schnell erhalte ich die Ausnahmegenehmigung?

Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, können Sie die Ausnahmegenehmigung sofort mitnehmen.

Benötigte Unterlagen

Wenn Sie eine Ausnahmegenehmigung für Bewohner beantragen möchten, müssen Sie folgende Dokumente als Nachweis vorlegen:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Kraftfahrzeugsschein oder

falls Sie nicht Halter des Fahrzeugs sind

Bescheinigung des Halters über die uneingeschränkte Nutzung des Fahrzeugs durch Sie.

Gebühr

Die Verwaltungsgebühr beträgt 30,00 €. Die Ausnahmegenehmigung ist ein Jahr gültig.

Hinweise

  • Einlass nach Termin

Termin online

Für die Leistungen des Bürgerbüros buchen Sie bitte vorher online einen Termin. Diese können bis zu zwei Monate im Voraus gebucht werden.

  • Einlass ohne Termin

An der Information können von Montag bis Freitag Leistungen auch ohne Termin in Anspruch genommen werden.

Diese Ausnahme bezieht sich ausschließlich auf das Abholen von

  • Personalausweisen
  • Reisepässen
  • Führerscheinen
  • Gelben Säcken
  • Windelsäcken
  • und Stammkarten für den ÖPNV.