Inhalt

Auskunft zur Steueridentifikationsnummer (Steuer-ID)

Steueridentifikationsnummer (Steuer-ID)

Jeder Bürger erhält automatisch eine lebenslang gültige Steueridentifikationsnummer.
Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) hat im Jahr 2008 mit der Vergabe der Steueridentifikationsnummern begonnen. Viele Millionen Bürgerinnen und Bürger haben entsprechende Schreiben mit ihrer persönlichen Steueridentifikationsnummer erhalten.Diese Steueridentifikationsnummer benötigen Sie zur Regelung ihrer Angelegenheiten z.B. beim Finanzamt. 

Information nicht erhalten oder verlegt ?
Sollten Sie die Information nicht erhalten haben, oder das Schreiben ist verloren gegangen, haben Sie unter www.bzst.de die Möglichkeit, eine Abfrage der ihnen zugeteilten Steuer-ID durchzuführen.

Schriftliche Auskunft:

Eine schriftliche Auskunft beim Bundeszentralamt für Steuern über die Steuer-ID wird nur unter bestimmten Voraussetzungen erteilt. Die Angaben Name, Vorname, Anschrift, Geburtsdatum und -ort müssen mit Ihren Daten aus dem Meldewesen übereinstimmen.

Die Anschrift lautet:
Bundeszentralamt für Steuern
53221 Bonn

Auskunft auch beim Bürgerbüro

Eine schriftliche Bestätigung über die im Melderegister geführte Steuer-ID kann bei persönlicher Vorsprache und unter Vorlage eines gültigen Ausweisdokumentes im Bürgerbüro gegen Gebühr direkt ausgestellt werden. Die Gebühr beträgt 9 €.

Vollmacht: Sie können jemanden schriftlich bevollmächtigen, für Sie die Steuer-ID zu erfragen. Geben Sie der Person bitte zusätzlich zur Vollmacht Ihren Personalausweis (Kopie) mit. Die oder der Bevollmächtigte muss bei der Auskunftserteilung auch den eigenen Ausweis vorlegen können.

Benötigte Unterlagen

Vorlage eines gültigen Ausweisdokumentes

Bei schriftlicher Bevollmächtigung ist auch der eigene Ausweis vorzulegen.

 

Hinweise

  • Einlass nach Termin

Termin online

Für die Leistungen des Bürgerbüros buchen Sie bitte vorher online einen Termin. Diese können bis zu zwei Monate im Voraus gebucht werden.

  • Einlass ohne Termin

An der Information können von Montag bis Freitag Leistungen auch ohne Termin in Anspruch genommen werden.

Diese Ausnahme bezieht sich ausschließlich auf das Abholen von

  • Personalausweisen
  • Reisepässen
  • Führerscheinen
  • Gelben Säcken
  • Windelsäcken
  • und Stammkarten für den ÖPNV.