Inhalt

Ausweis für Schwerbehinderte

unser ServiceDie Rechte, die schwerbehinderten Menschen zustehen, ergeben sich nicht nur aus dem Sozialgesetzbuch Neuntes Buch, sondern auch aus vielen anderen Vorschriften. Zudem führen Nachteilsausgleiche zu besonderen Schutzrechten und Leistungsansprüchen bei Behörden, aber auch zu Vergünstigungen im Bereich der freien Wirtschaft. Voraussetzung ist in aller Regel ein entsprechender Antrag unter Vorlage eines gültigen Schwerbehindertenausweises.

Nachweis

Wer seine Rechte als schwerbehinderter Mensch beanspruchen will, muss in der Regel seine Schwerbehinderteneigenschaft nachweisen können. Zum Nachweis der Schwerbehinderung gegenüber Arbeitgebern, Sozialleistungsträgern, anderen Stellen und Behörden stellt der Kreis Kleve, Abteilung Schwerbehinderung bei Vorliegen der Voraussetzungen einen Schwerbehindertenausweis aus. Hier sind der Grad der Behinderung und gegebenenfalls besondere Merkzeichen eingetragen, die den jeweiligen Anspruch auf Nachteilsausgleiche kennzeichnen. Der Schwerbehindertenausweis enthält keine Angaben zu den einzelnen Gesundheitsstörungen.

Den Schwerbehindertenausweis können Sie hier im Bürgerbüro beantragen, die Bearbeitung erfolgt anschließend durch den Kreis Kleve. Hier finden Sie dazu alle Informationen

Hinweise

  • Einlass nach Termin

Termin online

Für die Leistungen des Bürgerbüros buchen Sie bitte vorher online einen Termin. Diese können bis zu zwei Monate im Voraus gebucht werden.

  • Einlass ohne Termin

An der Information können von Montag bis Freitag Leistungen auch ohne Termin in Anspruch genommen werden.

Diese Ausnahme bezieht sich ausschließlich auf das Abholen von

  • Personalausweisen
  • Reisepässen
  • Führerscheinen
  • Gelben Säcken
  • Windelsäcken
  • und Stammkarten für den ÖPNV.