Inhalt
Bauakten-Einsicht
Alte Bauakten, soweit vorhanden, können nach vorheriger Terminabsprache eingesehen und Seiten herauskopiert werden.
Die Akteneinsicht sowie die Kopien sind gebührenpflichtig und müssen beantragt werden.
Benötigte Unterlagen
Altakteneinsichtsberechtigt sind:
Eigentümer
Als Nachweis sind vorzulegen:
- Abgabenbescheid des laufenden Jahres oder
- notarieller Kaufvertrag (keine Vorverträge, nicht älter als 1 Jahr) oder
- Grundbuchauszug des Amtsgericht (nicht älter als 1 Jahr)
Vorlage nur in Verbindung mit einem gültigen Personalausweis, Reisepass oder Führerschein
Erben
Als Nachweis sind vorzulegen:
- Erbschein
- Eigentumsnachweis wie oben unter Eigentümer
Vorlage nur in Verbindung mit einem gültigen Personalausweis, Reisepass oder Führerschein
Andere Personen
Als Nachweis wäre vorzulegen
- Eigentumsnachweis wie oben unter Eigentümer und
- Gültige Vollmacht der Eigentümerin oder des Eigentümers
Vorlage nur in Verbindung mit einem gültigen Personalausweis, Reisepass oder Führerschein