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Bauakten-Einsicht

Alte Bauakten, soweit vorhanden, können nach vorheriger Terminabsprache eingesehen und Seiten herauskopiert werden.

Die Akteneinsicht sowie die Kopien sind gebührenpflichtig und müssen beantragt werden.

Benötigte Unterlagen

Altakteneinsichtsberechtigt sind:

Eigentümer

Als Nachweis sind vorzulegen:

  • Abgabenbescheid des laufenden Jahres oder
  • notarieller Kaufvertrag (keine Vorverträge, nicht älter als 1 Jahr) oder
  • Grundbuchauszug des Amtsgericht (nicht älter als 1 Jahr)

Vorlage nur in Verbindung mit einem gültigen Personalausweis, Reisepass oder Führerschein

Erben

Als Nachweis sind vorzulegen:

  • Erbschein
  • Eigentumsnachweis wie oben unter Eigentümer

Vorlage nur in Verbindung mit einem gültigen Personalausweis, Reisepass oder Führerschein

Andere Personen

Als Nachweis wäre vorzulegen

  • Eigentumsnachweis wie oben unter Eigentümer und
  • Gültige Vollmacht der Eigentümerin oder des Eigentümers

Vorlage nur in Verbindung mit einem gültigen Personalausweis, Reisepass oder Führerschein