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Baustelleneinrichtung

Antrag auf Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen gemäß § 45 Straßenverkehrsordnung
- Einrichtung von Baustellen -

Wer kann einen Antrag stellen?

Berechtigte Fachfirmen können einen Antrag auf Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen - Einrichtung einer Baustelle - stellen, wenn öffentlicher Verkehrsraum (zum Beispiel Straßen, Gehwege oder Radwege) bei der Maßnahme in Anspruch betroffen ist.

Wie ist der Antrag zu stellen?

Sie senden uns den ausgefüllten Antrag 14 Tage vor Beginn der Baumaßnahme zu, rufen zu den Öffnungszeiten an oder vereinbaren einen Termin. Wir klären dann gemeinsam, ob die Voraussetzungen erfüllt sind.
Unbedingt ist die Kopie des Regelplanes oder ein Verkehrszeichenplan beizufügen.
Für die Anordnung einer verkehrsregelnden Maßnahme wird eine Gebühr ab 50 Euro (je nach Art und Umfang der Baumaßnahme) erhoben.

Rechtliche Grundlagen

Erteilung von verkehrsrechtlichen Anordnungen gemäß § 45 StVO für Arbeiten im öffentlichen Straßenraum.