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Berechtigungsscheine für ärztliche Jugendarbeitsschutzuntersuchungen

unser ServiceNach dem Jugendarbeitsschutzgesetz sind für minderjährige Berufsanfänger bestimmte, für ihn kostenfreie, ärztliche Untersuchungen vorgeschrieben.

Folgende Untersuchungen können neben der Erstuntersuchung erforderlich werden:

  • Erste Nachuntersuchung
  • Weitere Nachuntersuchung
  • Außerordentliche Nachuntersuchung

Als Nachweis der Kostenübernahme ist ein Untersuchungsberechtigungsschein beim Arzt vorzulegen.

Voraussetzungen

Die Berufsanfängerin beziehungsweise der Berufsanfänger:

  • muss in Geldern mit Hauptwohnsitz gemeldet sein
  • darf zum Zeitpunkt der Ausstellung das 18. Lebensjahr nicht vollendet haben
  • muss die Beschäftigung innerhalb der nächsten 14 Monate aufnehmen

Der Untersuchungsberechtigungsschein kann online beantragt bzw. heruntergeladen werden.

Gebühr

gebührenfrei