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Brauchtumsfeuer

Osterfeuer - BrauchtumsfeuerOsterfeuer, Martinsfeuer und Pfingstfeuer zählen zu den sogenannten Brauchtumsfeuern und können in geselliger Runde zu einem schönen Feieranlass für Jung und Alt werden.

Jedoch ist daran zu denken, dass überall, wo Feuer im Spiel ist, auch von einem Risiko auszugehen ist, das man für ein im positiven Sinne unvergesslichen Abend, möglichst gering halten sollte. Daher haben wir für Sie einige Hinweise aufgelistet, die Ihnen bei einem möglichst sicheren Abbrand von Brauchtumsfeuern helfen können.

Details sind in der ordnungsbehördliche Verordnung für Brauchtumsfeuer einsehbar.

- Melden Sie Ihr Oster-, Pfingst oder Martinsfeuer rechtzeitig, mindestens 10 Tage vor der Veranstaltung, beim Ordnungsamt an!  Hier finden Sie das entsprechende Formular inklusive der Vorgaben.

- Beachten Sie Sicherheitsabstände. Auch im Freien enthält Brandrauch Atemgifte!

- Nutzen Sie keine Brandbeschleuniger zum Entzünden des Feuers! 

- Schichten Sie das Brennmaterial vor dem Entzünden um, damit Tiere die Möglichkeit haben zu flüchten.

- Achten Sie auf Kinder, für die Feuer faszinierend statt gefährlich scheint.

- Sollte das Feuer außer Kontrolle geraten, rufen Sie die Feuerwehr (112)!