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Ehrenpatenschaften (ab 7. Kind)
Der Bundespräsident übernimmt auf Antrag der Eltern die Ehrenpatenschaft für das 7. Kind einer Familie. Zum Zeitpunkt der Antragstellung müssen einschließlich des Patenkindes mindestens sieben lebende Kinder zur Familie zählen, die von denselben Eltern, derselben Mutter oder demselben Vater abstammen. Hier sind Adoptivkinder gleichgestellt.
Die Anträge auf Übernahme der Ehrenpatenschaft, die symbolischen Charakter hat, sind dem Bundespräsidialamt über die örtliche Stadtverwaltung zuzuleiten.
Bei Fragen zu diesem Thema stehen Ihnen die unten genannten Ansprechpartner sehr gerne zur Verfügung.