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Eichenprozessionsspinner

Absaugen der EichenprozessionsspinnerBei Fragen gerne auch telefonisch an folgende Ansprechpartner/in bei der Stadt Geldern:
  • Für die Spritzung:
    Herr Lührmann Tel.: 02831 – 398 386
    Herr Kronenberg     Tel.:  02831 – 398 387
  • Nach dem 1. Juni zum 3. Larvenstadium wenden Sie sich bitte für das Absaugen der Nester an:
    Herr Lenzen            Tel: 02831 – 398 123
  • Fragen zur Hubschrauberbekämpfung:
    Herr Kronenberg     Tel.:  02831 – 398 387

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Gefahrentabelle durch Gifthaare des EichenprozessionsspinnersIn den letzten Jahren hat sich der Eichenprozessionsspinner am linken Niederrhein verstärkt ausgebreitet und die Eichenbäume befallen. Die feinen Härchen der Eichenprozessionsspinnerraupe enthalten ein Nesselgift und können in die Haut und Schleimhaut eindringen und beim Menschen sowie Tieren verschiedene allergische Reaktionen hervorrufen.

Da aufgrund der Erfahrungen in den vergangenen Jahren und der aktuellen Befallserhebungen mit einem vermehrten Auftreten gerechnet wird, plant die Stadt Geldern vorbeugende Maßnahmen. Um die Bildung der giftigen Nesselhaare im 3. Larvenstadium zu verhindern, sollen die Befallsschwerpunkte in den Bereichen mit öffentlichem Interesse präventiv behandelt werden. Im Auftrag der Stadt Geldern wird ein Unternehmer mittels einer Hochdruckspritze die Bekämpfung fachgerecht durchführen.

Für die Behandlung der betroffenen Eichenbäume wird das Mittel "Foray ES" mit dem biologisch abbaubaren Bacillus thuringiensis eingesetzt. Bei diesem Wirkstoff handelt es sich um ein biologisches Mittel, welches in natürlicher Form im Boden vorkommt und auch für Bienen unschädlich ist. Es sind keine Wartezeiten einzuhalten, dass heißt nach Ausbringung des Mittels können die unter den Bäumen befindlichen Flächen unmittelbar wieder genutzt werden.

Diese präventive Bekämpfungsmaßnahme wird je nach Verlauf der Vegetation von Ende April bis ca. Mitte Mai durchgeführt. Durch die geplanten städtischen Bekämpfungsmaßnahmen in diesem Jahr möchte die Stadt Geldern im Interesse der Bürger dazu beitragen, eine weitere Ausbreitung des Eichenprozessionsspinners zu verhindern. Bei den Maßnahmen bei denen lediglich privates Interesse vorliegt, kann eine Beteiligung gegen Kostenerstattung erfolgen.

Weitere Informationen finden Sie weiter unten auf dieser Seite im Bereich "Links".

Darüber hinaus stehen die Mitarbeiter der Abteilung für Grünflächen- und Friedhofsverwaltung für weitere Informationen gerne bereit.