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Eingliederungshilfe nach dem SGB IX
Eingliederungshilfe wird Behinderten oder von Behinderung bedrohten Personen gewährt. Sie soll die Folgen von Behinderung mildern und helfen, sich in die Gesellschaft einzugliedern.
Auskünfte, Beratung und Anträge auf Leistungen erhalten Sie bei uns.
Bei Fragen zu diesem Thema stehen Ihnen die unten genannten Ansprechpartner/innen sehr gerne zur Verfügung.