Inhalt
Eingliederungshilfe
Eingliederungshilfe wird Behinderten oder von Behinderung bedrohten Personen gewährt. Sie soll die Folgen von Behinderung mildern und helfen, sich in die Gesellschaft einzugliedern.
Bei Fragen zu diesem Thema stehen Ihnen die unten genannten Ansprechpartner sehr gerne zur Verfügung.
Gebühr
keine
Rechtliche Grundlagen
6. Kapitel SGB XII