Welche Leistung ist für Ihr Kind die passende? Und was müssen Sie bei einer Antragstellung beachten?
Bei diesen Fragen wenden Sie sich bitte an den LV Rheinland. Das LVR-Fallmanagement berät Sie umfassend: Nicht nur zum Bereich Kindertagesbetreuung, sondern zu allen möglichen Unterstützungsleistungen für Kinder mit (drohender) Behinderung, telefonisch oder persönlich vor Ort. Das für Ihre Region zuständige LVR-Fallmanagement des LVR-Dezernates Kinder, Jugend und Familie berät Sie gern.