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Expresspass

Mit der Beantragung eines Expresspasses haben Sie die Möglichkeit, einen Reisepass voraussichtlich innerhalb von 3 Werktagen zu erhalten. Aufgrund des neuen Produktionsverfahrens der Bundesdruckerei kann jedoch nicht gewährleistet werden, dass die Lieferung innerhalb dieser Zeit erfolgt! 

Der Expressreisepass ist ausschließlich für die Fälle vorgesehen, in denen die Beantragung eines Reisepasses vor Reiseantritt nicht mehr möglich ist.

Von daher ist ein Expresspass identisch mit einem Reisepass. Er wird nur schneller hergestellt und ist teurer. Ansonsten gelten die gleichen Antragsbedingungen wie für den Reisepass. 

Beantragung bis 10.30 Uhr: 

Wird der Expresspass bis spätestens 10.30 Uhr beantragt, ist er voraussichtlich innerhalb von 3 Werktagen verfügbar (unter Nicht-Berücksichtigung des Wochenendes bzw. von Feiertagen). 

Benötigte Unterlagen

Bitte bringen Sie Ihre Geburtsurkunde, Ihre Heiratsurkunde oder Ihr Stammbuch mit! Wir bitten um Ihr Verständnis, dass ohne die Vorlage eines dieser Dokumente ihr Antrag nicht entgegen genommen werden kann.  

 Zur Beantragung benötigen Sie außerdem:

 Ihren alten Reisepass - auch wenn er ungültig ist - oder

·   Ihren Kinderausweis bzw. Kinderreisepass (bei der Erstbeantragung von Jugendlichen, die noch keinen Personalausweis besitzen) oder

·   Ihren Personalausweis

·   ein biometrisches Lichtbild entsprechend der Anforderungen der Bundesdruckerei.

Grundsätzlich muss jede/r Antragsteller/in persönlich anwesend sein, dies gilt auch für Kinder!

Gebühr

Der Expresspass kostet bundeseinheitlich 102 €.(48-Seiten-Pass: 114 €)

Für Personen unter 24 Jahren beträgt die Gebühr bundeseinheitlich 69,50 €. (48-Seiten-Pass: 91,50 €)

Kartenzahlung (EC-Karte) ist möglich.

Hinweise

  • Einlass nach Termin

Termin online

Für die Leistungen des Bürgerbüros buchen Sie bitte vorher online einen Termin. Diese können bis zu zwei Monate im Voraus gebucht werden.

  • Einlass ohne Termin

An der Information können von Montag bis Freitag Leistungen auch ohne Termin in Anspruch genommen werden.

Diese Ausnahme bezieht sich ausschließlich auf das Abholen von

  • Personalausweisen
  • Reisepässen
  • Führerscheinen
  • Gelben Säcken
  • Windelsäcken
  • und Stammkarten für den ÖPNV.