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Gaststättenerlaubnis

unser ServiceFür den Betrieb einer Gaststätte mit Alkoholausschank ist eine Erlaubnis nach dem Gaststättengesetz nötig.
Gewerbsmäßiges Betreiben einer Gaststätte liegt dann vor, wenn Getränke und / oder zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht werden. Eine gaststättenrechtliche Erlaubnis ist aber nur erforderlich, wenn Alkohol ausgeschenkt wird. Diese Erlaubnis ist personen- und objektbezogen.

Daneben kann es gerade bei neuen Betrieben, auch bei erlaubnisfreien Gaststättenbetrieben, unter Umständen erforderlich sein, dass auch noch andere Genehmigungen (z.B. Baugenehmigung) eingeholt werden müssen.

Hierbei ist zu beachten, dass die beantragte Gaststättenerlaubnis erst nach der Vorlage und Prüfung aller erforderlichen Unterlagen erteilt werden kann.

Berücksichtigen Sie bitte auch, dass sich die zu erfüllenden Anforderungen an Sie als Gastwirtin/Gastwirt, an Ihr Betriebskonzept und / oder an die von Ihnen ausgesuchten Betriebsräume grundsätzlich bei jedem Objekt unterscheiden können.

Für die Antragstellung sind für die Bearbeitung entsprechende Unterlagen erforderlich. Bitte wenden Sie sich hierzu an den zuständigen Sachbearbeiter.

Die Erteilung der Erlaubnis kann erst nach Prüfung der eingereichten Antragsunterlagen erfolgen.