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Zinssenkung für geförderte Eigenheime und Eigentumswohnungen

unser ServiceFür die Beantragung einer Zinssenkung bei der NRW.BANK werden Einkommensprüfungen durch die Stadt Geldern durchgeführt.

Legen Sie Ihrer Antragstellung bitte die Brutto-Einkünfte aller zum Haushalt zählenden Personen bei. Dies können sein: monatliche Lohn-/Gehaltsabrechnungen, Lohn-/Einkommensteuerbescheid, Rentenbescheid, Sozialgeld-/Arbeitslosengeldbescheid I / II, Elterngeld, Unterhaltszahlungen, Bafög-Bescheid, Berufsausbildungsbeihilfebescheid u.a..

Bei Eigenheimen/Eigentumswohnungen, die vor dem 01. Januar 2002 errichtet und gefördert wurden, gibt die NRW.BANK den Stichtag im Antragsformular vor. Bei allen später errichteten und geförderten Objekten gilt der erste Tag des Monats, an dem Sie Ihren Antrag bei der Stadt Geldern einreichen, als Stichtag. Für die Einkommensprüfung sind jeweils die zwölf Monate vor dem Stichtag zu belegen.

Sollte eine dem Haushalt angehörende Person schwerbehindert oder pflegebedürftig sein, können Freiträge gewährt werden. Ebenso können geleistete Unterhaltszahlungen Berücksichtigung finden.

Hier finden Sie den Antrag und die Einkommenserklärung.

Bitte senden Sie Ihre Antragsunterlagen per Email oder Briefpost an die Stadt Geldern.

Bei Fragen zu diesem Thema stehen Ihnen die unten genannten Ansprechpartner gerne telefonisch zur Verfügung.