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Gewerbeanmeldung, Gewerbeummeldung, Gewerbeabmeldung
Die Gewerbeordnung geht vom Grundsatz der Gewerbefreiheit aus. Jedermann hat somit Zugang zu allen gewerblichen Tätigkeiten. Allerdings sind die Tätigkeiten der zuständigen Behörde anzuzeigen. Die Stadt führt hierzu ein Gewerberegister.
Wann wird eine Gewerbeanzeige notwendig?
- Bei Beginn einer gewerblichen Tätigkeit (Gewerbeanmeldung).
- Bei Veränderung des Gegenstandes des Gewerbebetriebes (zum Beispiel Ausdehnung auf eine andere Warengruppe oder Leistung) oder bei Verlegung des Betriebes innerhalb der Gemeinde (Gewerbeummeldung).
- Bei Beendigung einer gewerblichen Tätigkeit (Gewerbeabmeldung).
Die Gewerbeanzeigen sind gleichzeitig mit Beginn, Veränderung oder Beendigung zu erstatten.
Wer ist anzeigepflichtig?
Anzeigepflichtig ist bei natürlichen Personen der Gewerbetreibende. Bei Personengesellschaften (zum Beispiel BGB-Gesellschaften, OHG, KG) sind die geschäftsführungsberechtigten Gesellschafter als Gewerbetreibende anzusehen. Bei juristischen Personen (zum Beispiel. GmbH, AG) hat der gesetzliche Vertreter die Anzeige vorzunehmen (zum Beispiel: Geschäftsführer einer GmbH).
Benötigte Unterlagen
Für die Gewerbemeldungen sind bundeseinheitliche Vordrucke vorgesehen und verlinkt. Diese bitte vollständig ausgefüllt und unterschrieben, (gerne auch per Email an andrea.puetz@geldern.de) an das Ordnungsamt übersenden.
Weitere Unterlagen sind erforderlich:
- Personalausweis oder Reisepass zur Überprüfung der Personalien.
- bei Bevollmächtigten: eine schriftliche Vollmacht und Ausweis des Vollmachtgebers sowie des Bevollmächtigten.
- Bei im Handels-, Vereins-, oder Genossenschaftsregister eingetragenen Firmen: einen Registerauszug.
- Bei einer GmbH in Gründung: eine Abschrift des notariellen Gründungsvertrages und eine Vollmacht aller Gründer, wonach der Gewerbebeginn bereits vor der Handelsregistereintragung liegen soll.
Gebühr
Die Gebühr für eine Gewerbeanmeldung oder eine Gewerbeummeldung beträgt grundsätzlich 26 Euro.
Für juristische Personen, auch wenn sie vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften sind, beträgt die Gebühr 33 Euro. Für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter bei juristischen Personen beträgt die Gebühr zusätzlich 13 Euro.
Die Ausstellung einer Zweitschrift der Gewerbeanmeldung beträgt 15 Euro.
Die Gewerbeabmeldung wird gebührenfrei vorgenommen.
Hinweise
Warnung vor kostenpflichtigen Online-Formularen
Immer wieder erhalten wir Gewerbemeldungen, die über Online-Portale privatwirtschaftlicher Unternehmen ausgefüllt wurden.Die Vordrucke mit Ausfüllassistent – meistens bequem per Smartphone machbar – sind aber kostenpflichtig, teilweise werden bis zu 30,00 € in Rechnung gestellt.
Die durch solche Online-Portale erhobenen Kosten enthalten jedoch nicht die Gebühr für eine Gewerbemeldung, die zusätzlich beim zuständigen Gewerbeamt der Stadt bezahlt werden muss!