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Gewerberegisterauskunft

Sie können gebührenpflichtige Auskünfte aus dem Gewerberegister erhalten.

  • Der Name,
  • die betriebliche Anschrift und
  • die angezeigte Tätigkeit

werden Ihnen auf Anfrage grundsätzlich mitgeteilt.

Weitere Daten dürfen Ihnen aus datenschutzrechtlichen Gründen nur mitgeteilt werden, wenn Sie ein rechtliches Interesse an diesen Daten glaubhaft machen und kein Grund zu der Annahme besteht, dass das schutzwürdige Interesse des Gewerbetreibenden überwiegt.

Die Übermittlung dieser Daten per E-Maill ist zurzeit grundsätzlich nicht möglich. Das bedeutet, dass Sie auch auf Anfragen per E-Mail immer eine schriftliche Antwort erhalten. Bitte teilen Sie deshalb immer auch eine Postanschrift mit.

Bei der Anfrage teilen Sie bitte möglichst auch mit, auf welchen Zeitpunkt sich Ihre Anfrage bezieht. Unter Umständen hat nämlich bereits ein Inhaberwechsel stattgefunden.

Fantasienamen der Gewerbetreibenden z.B. „Blümchen Müller“ sind hier in der Regel nicht gespeichert. Um den gesuchten Gewerbetreibenden zu finden, ist es daher zwingend erforderlich, dass Sie entweder die Anschrift des Betriebes oder den Namen des Gewerbetreibenden kennen. Ihre Anfrage hat ansonsten wenig Aussicht auf Erfolg und trotzdem müssten Sie für eine negative Auskunft eine Bearbeitungsgebühr entrichten.

Gewerbezentralregister-Auskunft

Bei der Beantragung einer Auskunft aus dem Gewerbezentralregister ist folgendes zu beachten:

Der Antrag kann nur persönlich beim Ordnungsamt, in dessen Bereich man mit Hauptwohnsitz gemeldet ist, erfolgen. Bei der Antragstellung muss ein Personalausweis oder Reisepass vorgelegt werden. Ist die Auskunft für behördliche Zwecke (zur Vorlage bei einer Behörde), so benötigen Sie die genaue Anschrift der entsprechenden Behörde. Für die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister ist eine Gebühr von 13,00 € zu entrichten. Es dauert ca. 10-14 Tage bis die jeweilige Auskunft aus dem Gewerbezentralregister dem Antragsteller oder der Behörde zugeschickt wird.

Bei weiteren Fragen zu dieser Dienstleistung wenden Sie sich bitte an den entsprechenden Ansprechpartner.

Benötigte Unterlagen

Personalausweis oder Reisepass

Gebühr

13,00 €