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Gleichstellung

Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin (Artikel 3 Absatz 2 Grundgesetz).
Die gesellschaftliche Wirklichkeit sieht leider immer noch anders aus, auch nach mehr als 60 Jahren nach Inkrafttreten des Grundgesetzes. Frauen sind nach wie vor in vielen Bereichen benachteiligt.
Aufgabe der Gleichstellungsbeauftragten ist die Verwirklichung des Verfassungsgebotes der Gleichberechtigung von Frau und Mann. Sie wirkt bei allen Vorhaben und Maßnahmen der Stadt mit, die die Belange von Frauen berühren oder Auswirkungen auf die Gleichberechtigung von Frau und Mann und die Anerkennung ihrer gleichberechtigten Stellung in der Gesellschaft haben.

Die Gleichstellungsbeauftragte bietet Hilfe und Unterstützung an bei:
- Beratung zu Fragen bei beruflicher oder gesellschaftlicher Benachteiligung
- Bearbeitung von Anfragen und Beschwerden
- Durchsetzung Ihrer Rechte
- Suche von Informationen und Auskünften zu familiären und beruflichen Themen
- Bereitstellung von Broschüren und Informationsmaterial
- Vermittlung von Kontakten zu Einrichtungen und Organisationen, Arbeitsämtern, kirchlichen und sozialen Einrichtungen, Wirtschaft, Gewerkschaften usw.

Die Gleichstellungsbeauftragte wirkt mit bei:
- Verwaltungsentscheidungen, die Frauenbelange betreffen (Personalangelegenheiten)
- Planung und Durchführung des Frauenförderplans/Gleichstellungsplan
- Wahrung der Chancengleichheit bei Einstellungen, Beförderungen und Weiterbildungen

Jedes Gespräch wird auf Wunsch vertraulich behandelt.

Die Gleichstellungsbeauftragte ist nicht nur Ansprechpartnerin für die Beschäftigten der Stadtverwaltung Geldern, sondern ebenfalls für alle Bürgerinnen und Bürger der Stadt Geldern.
Sie möchte darauf hinwirken, tatsächliche Gleichberechtigung von Frauen und Männern zu fördern und bestehende Nachteile zu verringern. Es ist ihr wichtig, diesen Weg mit Frauen und Männern gemeinsam zu gehen.

Hinweise

Bürozeiten: montags – freitags von 8.30 Uhr – 12.00 Uhr
Eine vorherige telefonische Terminvereinbarung ist empfehlenswert.

Weitere Informationen  erhalten Sie:
IMPULS Frauenberatungsstelle Frauen helfen Frauen e.V. 02823 - 41 91 71
Schwangere in Not 0800 40 40 020
Hilfetelefon "Gewalt gegen Frauen" 08000 116 016
Informationen für Wiedereinsteigerinnen "Zurück in den Beruf"