Inhalt
Grundsicherung im Alter und bei dauerhafter voller Erwerbsminderung
Hilfebedürftige Personen, die die Altersgrenze erreicht haben oder wegen einer bestehenden Erwerbsminderung auf Dauer ihren Lebensunterhalt nicht aus eigener Erwerbstätigkeit bestreiten können, haben Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Vierten Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII).
Ein Antrag auf Prüfung ist bei der für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung zuständigen kommunalen Behörde zu stellen.
Hierzu buchen Sie bitte einen Termin für Ihren Besuch. Dies können Sie bequem über Termin online erledigen.
Ihre Ansprechpartnerin bzw. Ihr Ansprechpartner richtet sich nach dem ersten Buchstaben Ihres Nachnamens, gern können Sie auch eine Email senden.
Hinweis: Buchstabenbereich: O, P, Q, S
Telefon: 02831 398-561
Zimmer: 611
Zimmer: 611
Benötigte Unterlagen
- Personalausweis
- Einkommensnachweise, wie zum Beispiel Rentenbescheid, Verdienstabrechnung
- Vermögensnachweise, wie zum Beispiel Girokontoauszüge der letzten drei Monate, Sparbuch
- Mietbescheinigung
- Mietvertrag,
- Heinzkostennachweis
- Schwerbehindertenausweis
Gebühr
keine
Rechtliche Grundlagen
Sozialgesetzbuch, Zwölftes Buch