Inhalt

Grundsicherung im Alter und bei dauerhafter voller Erwerbsminderung

Hilfebedürftige Personen, die die Altersgrenze erreicht haben oder wegen einer bestehenden Erwerbsminderung auf Dauer ihren Lebensunterhalt nicht aus eigener Erwerbstätigkeit bestreiten können, haben Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Vierten Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII).
Ein Antrag auf Prüfung ist bei der für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung zuständigen kommunalen Behörde zu stellen.

Hierzu buchen Sie bitte einen Termin für Ihren Besuch. Dies können Sie bequem über Termin online erledigen.

Ihre Ansprechpartnerin bzw. Ihr Ansprechpartner richtet sich nach dem ersten Buchstaben Ihres Nachnamens, gern können Sie auch eine Email senden.

Herr Matz

Hinweis: Buchstabenbereich: A, B, C, D

Telefon: 02831 398-673
Zimmer: 613

Frau Hommes

Hinweis: Buchstabenbereich: E, F, G, H, M, N

Telefon: 02831 398-616
Zimmer: 611

 

Herr Engels

Hinweis: Buchstabenbereich: I, J, K, L

Telefon: 02831 398-602
Zimmer: 612

 

Frau Wanders

Hinweis: Buchstabenbereich: O, P, Q, S

Telefon: 02831 398-561
Zimmer: 611

 

Frau Polfers

Hinweis: Buchstabenbereich: R, T, U, V, W, X, Y, Z

Telefon: 02831 398-600
Zimmer: 612

 

Benötigte Unterlagen

Grundantrag

  • Personalausweis
  • Einkommensnachweise, wie zum Beispiel Rentenbescheid, Verdienstabrechnung
  • Vermögensnachweise, wie zum Beispiel Girokontoauszüge der letzten drei Monate, Sparbuch
  • Mietbescheinigung
  • Mietvertrag,
  • Heinzkostennachweis
  • Schwerbehindertenausweis

Gebühr

keine

Rechtliche Grundlagen

Sozialgesetzbuch, Zwölftes Buch