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Hausnummerierung

Die Zuteilung von Hausnummern ist Aufgabe der Gemeinde. Der Bereich Stadtentwicklung und Stadtplanung legt bei geplanten Neubauten, nach Eingang des Bauantrags in der Bauordnungsabteilung, die Hausnummer fest und informiert die Eigentümerin bzw. den Eigentümer. Für die Festsetzung der Hausnummern und die Überwachung der Anbringung gibt es eine gesetzliche Verpflichtung.

Eindeutige, von der Straße aus deutlich lesbare Hausnummern garantieren den Bürgerinnen und Bürgern, der Feuerwehr, den Rettungsdiensten, der Polizei usw., schnelle Orientierung, damit das Haus im Notfall gefunden werden kann.

Es wird von der Stadtmitte stadtauswärts nummeriert. Dabei wird die eine Straßenseite mit geraden Zahlen und die andere Seite mit ungeraden Zahlen versehen. Wenn keine Hausnummer mehr verfügbar ist, folgt der Ganzzahl die Zahl mit Buchstaben, beispielsweise 2, 2a, 2b, ... 4.

Umnummerierungen werden von Amts wegen veranlasst und möglichst auf Einzelfälle beschränkt. Beispielsweise bei Straßenumbenennungen oder Straßenverlegungen, um eine bessere Übersicht zu erreichen.

Bei Gebäuden mit mehreren Eingängen kann die Vergabe weiterer Hausnummern beantragt werden. Das gilt auch bei zusätzlichen Hausnummern, die nicht zwingend notwendig sind.