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Hilfe zum Lebensunterhalt

unser ServiceHilfe zum Lebensunterhalt ist eine Leistung zur Sicherung des Existenzminimums.

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Hinweise

Anspruchberechtigt sind Personen, die keinen Anspruch auf eine anderen Sozialhilfe oder Sozialleistung haben. Das sind im Wesentlichen Personen, die für befristete Zeit voll erwerbsgemindert sind und auch nicht als Angehörige Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) empfangen können. Kinder unter 15 Jahren sind nicht erwerbsfähig. Sind sie nicht bei ihren Eltern als Angehörige zu berücksichtigen, können sie einen Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt haben. Des Weiteren umfasst der Personenkreis auch die Renter, die vor Erreichen der Altersgrenze eine Altersrente beziehen.

Rechtliche Grundlagen

3. Kapitel SGB XII