Inhalt
Hilfe zur Pflege
Hilfe zur Pflege wird zur Unterstützung pflegebedürftiger Personen gewährt.
Anspruchberechtigt sind Pflegebedürftige, die ihren Pflegebedarf aus vorrangigen Leistungen, vor allem der Pflegeversicherung, nicht decken können sowie Pflegebedürftige, die keinen Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung haben, weil sie nicht pflegeversichert sind.
Bei Fragen zu diesem Thema stehen Ihnen die unten genannten Ansprechpartner sehr gerne zur Verfügung.
Gebühr
keine
Rechtliche Grundlagen
7. Kapitel SGB XII