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Jugendhilfe im Strafverfahren

Jugendhilfe im Strafverfahren - JuHiS

Die Jugendhilfe im Strafverfahren ist ein gesetzliche Aufgabe des Amtes für Jugend, Schule und Sport (§§ 52 SGB VIII, 38 JGG) und ein freiwilliges Angebot für straffällig gewordene Jugendliche, Heranwachsende von 14 - 21 Jahren sowie deren Eltern bzw. Erziehungsberechtigte.

Die zuständige Mitarbeiterin beratet, begleitet und unterstützt den/die Beschuldigte/n und die Eltern/Erziehungsberechtigten im gesamten Jugendstrafverfahren und im persönlichen Gespräch werden folgende Themen erörtert:

  • Informationen über den Verlauf und die Folgen des Jugendstrafverfahrens,
  • Klärung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit und Anwendung von Jugend- oder Erwachsenenstrafrechtes,
  • Klärung der Möglichkeiten zur Verfahrenseinstellung und zur Vermeidung von freiheitsentziehenden Maßnahmen,
  • Aufklärung über Beratungsangebote und unterstützende Hilfen (u.a. Erziehungsberatung, Betreuungshelfer, Suchtberatun
  • JuHiS-Teilnahme an der Jugendgerichtsverhandlung, um die Persönlichkeit, die Entwicklung und das soziale Umfeld des Beschuldigten einzubringen und um mögliche Weisungen/Auflagen im Falle einer Verurteilung vorzuschlagen,
  • Vermittlung, Begleitung und Überwachung der gerichtlichen Weisungen/Auflagen (u.a. Sozialer Hilfsdienst, Sozialer Trainingskurs)

Das gemeinsame Ziel von Beschuldigten, Eltern, Erziehungsberechtigten, Jugendhilfe im Strafverfahren, Staatsanwaltschaft und Jugendgericht ist die zukünftige Straffreiheit.