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KFZ - Kurzzeitkennzeichen (früher rote Überführungskennzeichen)

Bitte beachten Sie die allgemeinen Informationen, die für alle Vorgänge gelten:

  • Bei Vorlage eines Reisepasses ist zum Wohnsitznachweis eine gebührenpflichtige Abfrage der Meldedaten durch die Kfz-Zulassungsstelle erforderlich.
  • Die Zulassung auf Firmen macht die Vorlage eines aktuellen Handelsregisterauszuges oder einer Gewerbeanmeldung erforderlich.
  • Bei Freiberuflern tritt an die Stelle der Gewerbeanmeldung der Mietvertrag über Geschäftsräume.
  • Können Sie nicht persönlich bei der Zulassungsstelle vorbeikommen, so können Sie jemand anderen schriftlich bevollmächtigen. Die beauftragte Person muss also zusätzlich zu den jeweils genannten Unterlagen eine Vollmacht vorweisen und sich zur Person durch einen gültigen Lichtbildausweis ausweisen können.
  • Wenn Sie Ihr Fahrzeug verkaufen, melden Sie dieses selbst bei der Kfz-Zulassungsstelle ab. Erst wenn das Fahrzeug ordnungsgemäß abgemeldet ist, endet für Sie die Steuer- und Versicherungspflicht. Wenn dies nicht mehr möglich ist, übersenden Sie der Kfz-Zulassungsstelle den Kaufvertrag.
Kurzzeitkennzeichen (früher rote Überführungskennzeichen)

Für die Ausstellung eines Kurzzeitkennzeichens benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • besondere Versicherungsdoppelkarte (fragen Sie bei Ihrer Versicherung nach),
  • gültiger Personalausweis

Zuständig für die Kfz-Anmeldung ist das Straßenverkehrsamt des Kreises Kleve und ist unter der Telefonnummer 02821 85-521 erreichbar.


Die Adresse lautet:

Straßenverkehrsamt des Kreises Kleve
Boeckelter Weg 2
47608 Geldern