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Ölunfälle
Unfälle beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen wie Mineralöle, Säuren, Laugen etc. können zu erheblichen wasserwirtschaftlichen Problemen führen. Daher müssen Sofortmaßnahmen das Austreten und Ausbreiten wassergefährdender Stoffe sowie das Entstehen weiterer Schäden verhindern.
Meldepflicht!
Öl- und Giftunfälle sind daher unverzüglich dem Ordnungsamt anzuzeigen.
Die Meldung sollte mindestens enthalten:
- Name des Meldenden
- Unfallort
- Unfallzeit
- Unfallart ( z.B. Öl auf einem Wasserlauf, undichter Lagerbehälter, etc.)
- Art und Menge des ausgetretenen wassergefährdenden Stoffes
- Ausmaß der Gefahr (z.B. Gefahr für eine Kläranlage, einen Wasserverlauf, das Grundwasser, etc.)
- eventuelle Besonderheiten
Außerhalb der Dienstzeiten wenden Sie sich bitte an die örtliche Polizeibehörde.
Bei Fragen zu diesem Thema stehen Ihnen die unten genannten Ansprechpartner gerne zur Verfügung.