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Örtliche Rechnungsprüfung

unser ServiceDie nach der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vorgeschriebenen gesetzlichen Prüfungen der Stadt Geldern wie z.B. die Prüfung der Jahres- und Gesamtabschlüsse, die Prüfung der Auftragsvergaben, der internen Kontrollsysteme, der laufenden Vorgänge der Finanzbuchhaltung und die Prüfung und Überwachung der Zahlungsabwicklung gehören ebenso zu den Aufgaben der örtlichen Rechnungsprüfung, wie die Prüfung der Zweckmäßigkeit, der Wirtschaftlichkeit und der Rechtmäßigkeit des Verwaltungshandelns. Weitere Befugnisse leitet die örtliche Rechnungsprüfung aus der Rechnungsprüfungsordnung der Stadt Geldern ab.

Bei der Erfüllung ihrer Prüfungsaufgaben ist die örtliche Rechnungsprüfung unabhängig und an Weisungen nicht gebunden. Sie ist dem Rat der Stadt Geldern unmittelbar verantwortlich und in ihrer sachlichen Tätigkeit diesem unmittelbar unterstellt.