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Reisegewerbe

unser ServiceEin Reisegewerbe betreibt, wer gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung oder ohne eine Niederlassung zu haben Waren verkauft oder ankauft und/oder Dienstleistungen anbietet oder selbständig unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller ausübt.

Reisegewerbe hat nicht mit einer Reisebürotätigkeit zu tun.

Die Ladenschlusszeiten nach dem Ladenöffnungsgesetz gelten auch im Reisegewerbe.

Voraussetzungen
  • gewerbliche  und persönliche Zuverlässigkeit
  • Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung der Abteilung für Zahlungsabwicklung, Vollstreckung und Steuern

Die Annahme und abschließende Bearbeitung des Antrages ist erst möglich, nachdem alle geforderten Unterlagen vollständig vorliegen.

Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.