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Sterbefallbeurkundung

Foto mit SonnenuntergangZuständig für die Beurkundung von Sterbefällen ist das Standesamt, in dessen Bezirk der Sterbefall eingetreten ist.

Üblicherweise setzt sich der Bestatter, der von Angehörigen des Verstorbenen beauftragt wird, mit dem Standesamt in Verbindung und regelt sämtliche Formalitäten.

Wird kein Bestatter beauftragt, so ist jede andere Person, die vom Tode Kenntnis erlangt, anzeigepflichtig.

 

Benötigte Unterlagen

  • Sterbefallanzeige
  • Todesbescheinigung eines Arztes: vertraulicher und nichtvertraulicher Teil
  • Geburtsurkunde bei ledigen Verstorbenen
  • Ansonsten: Familienstammbuch des Verstorbenen
  • Lichtbildausweis, ggfls. Meldebescheinigung
  • Eventuell: Nachweis über Auflösung der Ehe (Scheidungsurteil, Sterbeurkunde des Ehegatten)