Inhalt
Straßenreinigung / Winterwartung
Zuständigkeit des Tiefbauamtes
Die Festlegung und vertraglichen Angelegenheiten regelt der Tiefbau.
Zuständigkeit der Steuerabteilung
Die Gebühren für die Straßenreinigung und Winterwartung werden nach den laufenden Metern berechnet.
Gebühr | Betrag |
---|---|
Straßenreinigung | 1,05 € |
Winterwartung (Kategorie A) | 1,99 € |
Winterwartung (Kategorie B) | 1,49 € |
Hier finden Sie die Satzung zur Straßenreinigung und Winterwartung und das SEPA-Lastschriftmandat.