Inhalt
Straßenreinigung / Winterwartung
Zuständigkeit des Tiefbauamtes
Die Festlegung und vertraglichen Angelegenheiten regelt der Tiefbau.
Gebühr
Zuständigkeit der Steuerabteilung
Die Gebühren für die Straßenreinigung und Winterwartung werden nach den laufenden Metern berechnet.
Gebühr | Betrag |
---|---|
Straßenreinigung | 1,14 € |
Winterwartung (Kategorie A) | 1,91 € |
Winterwartung (Kategorie B) | 1,51 € |
Hier finden Sie die Straßenreinigungs- und Gebührensatzung und das SEPA-Lastschriftmandat.