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Transporte an Sonn- und Feiertagen Ausnahmegenehmigung

Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für Transporte an Sonn- und Feiertagen

Wer kann eine Ausnahmegenehmigung beantragen?

Jedes Transportunternehmen oder jede Privatperson können eine Ausnahmegenehmigung für Transporte an Sonn- und Feiertagen beantragen, wenn Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 Tonnen sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen geführt werden sollen.

Wie ist die Ausnahmegenehmigung zu beantragen?

Sie senden uns den Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für Transporte an Sonn- und Feiertagen zu.

Bei eventuellen Rückfragen stehen wir zu den Öffnungszeiten gerne zur Verfügung. Wir klären dann gemeinsam, ob die Voraussetzungen erfüllt sind. Als zwingende Anlage ist eine Dringlichkeitsbescheinigung des Auftraggebers beizufügen, aus der hervorgeht, dass der Transport lediglich zu diesem Zeitpunkt durchgeführt werden kann.

Rechtliche Grundlage:

Als Rechtsgrundlage für die Erteilung einer Sonn- und Feiertagsfahrerlaubnis dient der § 30 Absatz 3 StVO.