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Ummeldungen (innerhalb der Stadt Geldern)

Wenn Sie innerhalb von Geldern umziehen, müssen Sie sich innerhalb von 14 Tagen nach dem Umzug beim Bürgerbüro ummelden. Zur Ummeldung bringen Sie bitte Ihren Personalausweis mit. Die Ummeldung erfolgt gebührenfrei. Eine ausgefüllte Wohnungsgeberbestätigung ist zwingend erforderlich.

Für die Ummeldung nach dem Meldegesetz ist die persönliche Vorsprache von zumindest einem Familienmitglied im Bürgerbüro erforderlich (bei Unverheirateten benötigen wir zusätzlich eine Vollmacht) und muss nach dem Meldegesetz innerhalb von 14 Tagen nach dem Einzug in die neue Wohnung erfolgt sein. Dabei müssen die Ausweisdokumente wie z. B. die Personalausweise aller umzumeldenden Familienmitglieder vorgelegt werden.

Das Ausfüllen eines Meldevordruckes ist nicht mehr erforderlich. Sie können die notwendigen Angaben direkt bei der Bearbeitung im Bürgerbüro machen, die dann sofort in das Melderegister eingegeben werden. Ein Exemplar der ausgedruckten Ummeldung wird Ihnen zur Prüfung und als Nachweis ausgehändigt.

Besonderheiten bei Kindern unter 16

Bei An- oder Ummeldung einer Haupt- oder Nebenwohnung eines minderjährigen Kindes, muss bei gemeinsamem Sorgerecht eine Einverständniserklärung (inkl. Kopie des Personalausweises) des jeweils nicht erscheinenden Sorgeberechtigten mitgebracht werden.

Hinweise

  • Einlass nach Termin

Termin online

Für die Leistungen des Bürgerbüros buchen Sie bitte vorher online einen Termin. Diese können bis zu zwei Monate im Voraus gebucht werden.

  • Einlass ohne Termin

An der Information können von Montag bis Freitag Leistungen auch ohne Termin in Anspruch genommen werden.

Diese Ausnahme bezieht sich ausschließlich auf das Abholen von

  • Personalausweisen
  • Reisepässen
  • Führerscheinen
  • Gelben Säcken
  • Windelsäcken
  • und Stammkarten für den ÖPNV.