Inhalt

Vergnügungssteuer

Vergnügungssteuer wird für das Halten von Apparaten mit oder ohne Gewinnmöglichkeit nach dem Spieleinsatz erhoben. Die Steuer beträgt je Apparat und angefangenem Kalendermonat 6 %.

Hier finden Sie
die Vergnügungssteuersatzung,

das SEPA-Lastschriftmandat,

Erklärungsbogen mit
- Anlage Erklärungsbogen für Spielhallen
- Anlage Erklärungsbogen für Gaststätten

und Anmeldeformulare und Abmeldeformulare für Apparate.