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Vergnügungssteuer
Vergnügungssteuer wird für das Halten von Apparaten mit oder ohne Gewinnmöglichkeit nach dem Spieleinsatz erhoben. Die Steuer beträgt je Apparat und angefangenem Kalendermonat 5,5%.
Hier finden Sie
die Gebührensatzung,
Erklärungsbogen mit
- Anlage Erklärungsbogen für Spielhallen
- Anlage Erklärungsbogen für Gaststätten
und Anmeldeformulare und Abmeldeformulare für Apparate.