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Verkehrsrechtliche Anordnung - Baustellen, Sperrungen

unser ServiceWer mobil sein will, braucht Straßen, Schienen und Radwege, die funktionieren. Geldern passt seine Verkehrswege laufend an den Bedarf der Bürger an und plant vorausschauend: Leitungen werden verlegt oder Straßendecken erneuert. Dafür müssen Straßen vorübergehend gesperrt werden oder sind nur einspurig befahrbar. Um die Beeinträchtigung so niedrig wie möglich zu halten, finden Sie auf dieser Seite eine Übersicht über aktuelle Baustellen und Straßensperrungen.

Sollten sich kurzfristig Änderungen bei Terminen oder Verkehrsregelungen ergeben, etwa aus technischen oder witterungsbedingten Gründen, werden diese ebenfalls auf dieser Seite eingepflegt. Wir bemühen uns in Ihrem Sinne um größtmögliche Aktualität.

Baumaßnahme im Straßenraum: Vollsperrung "Gelderstraße"

Baubeginn: 10.02.2025

Auswirkung: Vollsperrung

voraussichtliches Ende: 31.08.2025

Baumaßnahme im Straßenraum: Voll- und Teilsperrung "Bereich von der Kreuzung an der E-Dry (Venloer Straße/Am Harttor/Klever Straße), die gesamte Kapellener Straße sowie die Kreuzung Kapellener Straße/Dreihöfeweg/Königsberger Straße"

Baubeginn: 14.04.2025

Auswirkung: Vollsperrung

voraussichtliches Ende: 15.09.2025

Die Anordnung BA 2 gilt für folgenden Zeitraum: 30.05.2025 - 07.07.2025
Es handelt sich unter Berücksichtigung der ASR A5.2 um die Vollsperrung der L480 zwischen B58 Harttor und Königsberger Straße sowie die halbseitige Sperrung entlang der Achse B58 Harttor / L480 Klever Straße mittels mobiler Baustellen-LSA zur Sanierung des angrenzenden Knotenpunkts B58 (Harttor / Venloer Str.) / L480 (Klever Str.).
Zur Erleichterung des Durchflusses durch die Engstelle wird zusätzlich der Ast B58 Venloer Str. gesperrt.
In BA 2 wechselt das Baufeld der Engstellensignalisierung vom Ast L480 Kapellener Straße zum Ast B58 Venloer Straße.

Großräumige Umleitung:
Die weiträumige Umleitung des motorisierten Individualverkehrs (MIV) bleibt von der B58 Weseler Straße kommend via Stettiner Straße - Vernumer Straße - L478 (Duisburger Straße / Krefelder Straße) - B9 (Kölner Straße) zur L480 (Klever Straße) und umgekehrt eingerichtet. Sämtliche Umleitungsbeschilderung wird mit Zusätzen mit Ortsangabe - Wesel bzw. Kevelaer - ausgestattet.

Im Knotenpunkt L478 Duisburger Straße / Vernumer Straße bleibt die stationäre Fußgängerbedarfsanlage ausgeschaltet und abgedeckt sowie die mobile Baustellen-Lichtsignalanlage in Betrieb.

Kleinräumige Umleitung L480 Kapellener Straße:
Die Umleitung des MIV L480 bleibt von der L480 Kapellener Straße kommend via Königsberger Straße - Danziger Straße - zur B58 Weseler Straße sowie von der L480 Klever Straße kommend via B58 (Harttor - Nordwall - Issumer Tor - Weseler Straße) - Danziger Straße - Königsberger Straße zur L480 Kapellener Straße eingerichtet. Sämtliche Umleitungsbeschilderung wird mit Zusätzen mit Ortsangabe - Kapellen bzw. Innenstadt - ausgestattet.

Umleitung zu Fuß Gehender und Radfahrender L480 Kapellener Straße:
Der parallel zur Fahrbahn der L480 Kapellener Straße führende Geh- / Radweg bleibt für die gesamte Bauzeit gesperrt. Zu Fuß Gehende und Radfahrende werden weiterhin via B58 Harttor - Steenhalensweg - Königsberger Straße und umgekehrt umgeleitet. Alle VZ sind mit Zielangaben zu versehen, Kapellen bzw. Zentrum.

Kleinräumige Umleitung B58 Venloer Straße:
Die Umleitung des MIV des gesperrten Asts B58 Venloer Straße bleibt via L480 (Klever Straße / Martinistraße) - Walbecker Straße zur B58 Venloer Straße und umgekehrt eingerichtet.
Im Knotenpunkt L480 Martinistraße / Walbecker Straße bleibt eine mobile Baustellen-Lichtsignalanlage eingerichtet.

Umleitung zu Fuß Gehender und Radfahrender B58 Venloer Straße:
Die Umleitung zu Fuß Gehender und Radfahrender erfolgt von der B58 Venloer Straße via Beurskensweg zur B58 Harttor und umgekehrt.

Hinweis Feuerwehr und Rettungsdienste:
Die Durchfahrt durch die Arbeitsstelle L480 ist nicht möglich. Zur Gewährleistung der Durchfahrt auf Nord-Süd-Achse sind im Straßenzug Breslauer Straße - Schloßstraße durchgehend beidseitig Haltverbotszonen vorgesehen (ausgenommen seitliche Parkstreifen).
Für den Fall eines Einsatzes innerhalb der Arbeitsstelle selbst bitten wir im Vorfeld um Ihre direkte Abstimmung mit der bauausführenden Firma Hoch- und Tiefbau Quick GmbH & Co KG und bestenfalls um eine Probefahrt nach Einrichtung der Vollsperrung bzw. Wechsel eines Bauabschnitts.

Hinweis ÖPNV:
Die Durchfahrt durch die Arbeitsstelle L480 ist nicht möglich. Zur Andienung der Schule „Geldern Realschule An der Fleuth" sind Einbahnstraßenregelungen in den städtischen Straßen „Im Steenhalensfeld" und „Königsbend" sowie verschiedene Haltverbotszonen in den städtischen Straßen „Im Steenhalensfeld" und „Königsbend" sowie „Steenhalenweg" vorgesehen.

Wegen der Gelderner Pfingstkirmes anzupassende bzw. zu ergänzende Verkehrsführungen sind derzeit in Vorabstimmung und werden in KW 22 finalisiert.

Baumaßnahme im Straßenraum: Vollsperrung „Hülser-Kloster-Straße" und „Hülser-Kloster-Gasse"

Baubeginn: 16.06.2025

Auswirkung: Vollsperrung

voraussichtliches Ende: 31.10.2025

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Neben unseren gemeldeten Baumaßnahmen sind die Stadtwerke zurzeit auch auf mehreren anderen Baustellen im Stadtgebiet „aktiv“. Ein Tipp: Auf der Stadtwerke- Internetseite www.stadtwerke-geldern.de unter dem Punkt „Aktuelle Baustellen“ kann man sich jederzeit über alle laufenden Baumaßnahmen der Stadtwerke Geldern im Stadtgebiet informieren

Die beauftragten Unternehmen sind angewiesen und bemüht, die unvermeidlichen Auswirkungen auf ein Mindestmaß zu beschränken.

Des Weiteren bitten wir Sie, Ihre Mülltonnen zur Leerung an eine für das Entsorgungsfahrzeug zugängliche Stelle zu bringen, falls Ihre Straße oder Grundstück im Zuge der obengenannten Straßensperrungen betroffen ist.

Für trotzdem auftretende Beeinträchtigungen bitten wir um Ihr Verständnis.
Vielen Dank!

Bei Fragen zu diesem Thema stehen Ihnen die unten genannten Ansprechpartner sehr gerne zur Verfügung.