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Wohngeld

Taschenrechner mit Notizblock und BrilleWohngeld dient der wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens. Es wird als Mietzuschuss für Mieter*innen und Lastenzuschuss für Eigentümer*innen eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung auf Antrag gewährt. 


Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten, hängt ab von

  • der Zahl der zu Ihrem Haushalt gehörenden Familienmitglieder,
  • der Höhe des Gesamteinkommens und
  • der Höhe der berücksichtigungsfähigen Miete bzw. Belastung.

Für die Kinder, welche bei der Wohngeldbewilligung berücksichtigt worden sind und für die Kindergeld bezogen wird, kann zusätzlich ein Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe nach dem Bundeskindergeldgesetz gestellt werden.

Wohngeld-Proberechner

Nutzen Sie die Möglichkeit des Wohngeld-Proberechners und prüfen Sie unverbindlich, ob Wohngeld für Sie in Frage kommen könnte. Im Anschluss an die Proberechnung haben Sie die Möglichkeit, hier online einen Antrag auf Wohngeld zu stellen. 
Wichtiger Hinweis: Die auf Basis Ihrer Eingaben errechneten Ergebnisse sind unverbindlich und begründen keinen Anspruch auf Wohngeld.

Antragsmöglichkeiten

Über den Wohngeld-Proberechner haben Sie die Möglichkeit, direkt online einen Antrag auf Wohngeld zu stellen.

Alternativ können Sie sich per Email an soziales@geldern.de oder telefonisch melden. Ihnen werden dann die Antragsunterlagen postalisch zugeschickt. 

Frau HaefsHinweis: Buchstaben: A-D, F, I

Telefon: 02831 398-619
Telefax: 02831 398-130

 

Frau AuerbachHinweis: Buchstaben: E, G, H, U, W-Z

Telefon: 02831 398-620
Telefax: 02831 398-130

 

Frau Scheida Hinweis: Buchstaben: J-O

Telefon: 02831 398-613
Telefax: 02831 398-130

 

Herr JansenHinweis: Buchstaben: P-T, V

Telefon: 02831 398-674
Telefax: 02831 398-130

 

Antworten zu häufig gestellten Fragen

Weitergehende Informationen finden Sie auf der Internetseite des Landes NRW

1.    Wo kann ich einen Antrag auf Wohngeld stellen?

Unter dem Link Wohngeld-Proberechner gelangen Sie zu dem Wohngeldrechner NRW. Über diesen haben Sie die Möglichkeit, direkt online einen Antrag auf Wohngeld zu stellen.

Alternativ können Sie sich per Email an soziales@geldern.de oder telefonisch melden. Ihnen werden dann die Antragsunterlagen postalisch zugeschickt.  

2.    Wie lange ist die Bearbeitungsdauer?

Im Durchschnitt beträgt die Bearbeitungsdauer aktuell im Durchschnitt 8-10 Wochen. Es gehen keine Ansprüche verloren, da die Berechnung des Wohngeldes ab Antragseingang rückwirkend erfolgt.

3.    Wie kann ich die Antragsunterlagen einreichen?

Im Bereich Wohngeld wird ausschließlich mit einer digitalen Akte gearbeitet. Aus diesem Grund möchten wir Sie bitten, die Antragsunterlagen digital als PDF-Datei per Email an soziales@geldern.de verschicken. Alternativ können Sie die Unterlagen auch postalisch einreichen oder an der Infotheke der Stadt Geldern abgeben. Bitte markieren Sie dann Ihre Original-Unterlagen, damit wir diese anschließend an Sie zurückschicken können. Eingereichte Dokumente, die nicht entsprechend gekennzeichnet sind, werden von uns vernichtet.

4.    Bekomme ich eine separate Eingangsbestätigung?

Eine gesonderte Eingangsbestätigung bekommen Sie nicht. Dies ist aktuell weder bei Unterlagen, die Sie digital einreichen, noch bei Unterlagen auf dem Postweg vorgesehen.

 

Wenn Sie einen Termin buchen möchten, können Sie dies bequem über Termin online erledigen.