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Bauabnahme / Bauüberwachung

Wer überwacht das Bauvorhaben?

Der Fachbereich Bauordnung überwacht alle Hochbauvorhaben stichprobenartig während der Bauzeit. Dabei richten sich Umfang und Häufigkeit dieser Überwachungen nach der Art des jeweiligen Gebäudes.

Sowohl die Fertigstellung des Rohbaus als auch die endgültige Fertigstellung sind jeweils eine Woche vorher beim Fachbereich Bauordnung anzuzeigen. Mit der Baugenehmigung haben Sie die entsprechenden Formulare dafür erhalten.

Beachten Sie bitten, dass je nach Bauvorhaben bis zur Rohbau- bzw. Fertigstellungsabnahme Bescheinigungen von Sachverständigen und/oder Fachunternehmern beizubringen sind.

Hier finden Sie die Fachunternehmererklärung zur Energieeinsparverordnung ENEV 2007 und ENEV 2009.

Gebühr

Die Gebühr für die Bauabnahmen wird anteilig von der Baugenehmigungsgebühr berechnet und ist abhängig von der Anzahl und dem Umfang der Termine und den eventuell festgestellten Mängeln.