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Namensführung des nicht ehelichen Kindes

Gruppe im Büro des StandesamtesIst die Kindesmutter allein sorgeberechtigt, so erhält das Kind kraft Gesetzes des Familiennamen der Mutter. Soll das Kind den Familiennamen des Vaters erhalten, so ist eine Namenserteilung erforderlich, die beim Standesamt aufgenommen werden muss. Hierzu müssen beide Elternteile Ihre Zustimmung geben.

Die Gebühr beträgt 30,00 Euro.

Sind die Kindeseltern gemeinsam sorgeberechtigt, so ist für das erste gemeinsame Kind eine Namensbestimmung erforderlich. Diese gilt dann automatisch für weitere gemeinsame Kinder.

Die Namensbestimmung ist kostenlos.

Sowohl Namenserteilung und Namensbestimmung sind auch vorgeburtlich möglich.